Schnelltestergebnisabfrage
Wie stellen Sie fest, ob die Verbindung gesichert ist?
Schnelltestzentrum in der Praxis Pütz
ACHTUNG: Da wir unsere Kapazitäten komplett der Patientenbehandlung widmen müssen, führen wir keine Schnelltestungen mehr durch. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das DRK-Testzentrum Rheidt (Südstr. 99).
Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest?
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest:
- Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 4 Jahren
- Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich
- Freitestung nach Quarantäne wegen Corona-Infektion
- Vor Aufnahme in eine Einrichtung (Seniorenheim, Krankenhaus)
- Vor geplantem Besuch einer Einrichtung
- Pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderung und Beschäftigten per persönlichem Budget für sich selbst und den Beschäftigten
- Bei coronainfizierten Personen im eigenen Haushalt
Die Berechtigung muss nachgewiesen werden.
Wer hat Anspruch auf einen Bürgertest mit 3,- € Zuzahlung?
Seit Ende November besteht kein Anspruch mehr auf grundlose Bürgertestungen mit Selbstbeteiligung.
Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test?
Einen PCR-Test auf Krankenkassenkosten können wir machen, sobald Sie einen positiven Selbsttest hatten und coronatypische Symptome vorliegen. Privatpatienten bekommen die Testkosten in diesem Fall von ihrer privaten Versicherung erstattet.
Liegt ein positiver (ggf. kostenpflichtiger) Bürgertest vor ohne das typische Corona-Symptome vorliegen, kann ein PCR-Bestätigungstest zu Lasten des Bundesamts für soziale Sicherung erfolgen. Das ist der einzige Fall in dem Privatpatienten keine Rechnung über die Testdurchführung erhalten. Ein positiver Selbsttest reicht dafür nicht.
Brauche ich überhaupt einen PCR-Test?
Ein positiver Schnelltest in Verbindung mit typischen Coronasymptomen reicht medizinisch betrachtet aus. Ein PCR ist hier nicht notwendig und sollte bei begrenzten Kapazitäten auch möglichst unterbleiben.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann allerdings nur beim Vorliegen von Symptomen ausgestellt werden. Wenn Sie keine Symptome haben und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, müssen Sie leider erst einen (ggf. kostenpflichtigen) Bürgertest machen und wenn dieser positiv ist, können wir einen PCR-Test machen und in Verbindung damit Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, sofern HomeOffice nicht möglich ist. Bitte überlegen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wirklich notwendig ist.
Für einen Genesennachweis ist ebenfalls zwingend ein PCR-Test notwendig. Ein Genesennachweis bringt aktuell aber keinen Vorteil mehr und es ist auch nicht zu erwarten, dass er wieder notwendig wird.
FAZIT: Die einzigen Personen, für die aktuell ein PCR-Test noch Sinn macht, sind Personen, die im medizinischen Bereich arbeiten oder Patienten vor geplanten Untersuchungen/Therapien.