Aktuelle Themen dieser Ausgabe:
· Praxisorganisation während der Corona Pandemie
· Videosprechstunde als Alternative zum persönlichen Kontakt
· Wer braucht die Pneumokokken-Impfung?
· Maskenpflicht – über Sinn und Risiken
· Das Hausarztmodell – für eine bessere Versorgung
Diesen Newsletter gibt es auch als PDF zum Download: https://hausarzt-puetz.de/news/Praxisrundbrief_2020-II.pdf
Ferner liegt er ausgedruckt in der Praxis aus.
Liebe Patientinnen und Patienten!
Einige Wochen der Beschränkungen liegen bereits hinter uns und ein Ende der Pandemie ist derzeit noch nicht in Sicht. Es gibt immerhin erste vorsichtige Lockerungen unter einer Maskenpflicht. Doch erst mit der Entwicklung eines Impfstoffes kommt die Entwarnung und es ist eher unwahrscheinlich, dass eine Massenproduktion noch dieses Jahr gelingt. Zur neuen Maskenpflicht nehme ich in dieser Praxis-Information weiter unten Stellung.
In den letzten Jahren wurde unser Gesundheitssystem leider durch vor allem ökonomisch begründete Entscheidungen immer handlungsunfähiger. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der sich aus 5 Vertretern der Krankenkassen, 2 Vertretern der Krankenhäuser, 2 Vertretern der niedergelassenen Ärzte, einem Vertreter der Zahnärzte und 3 Unparteiischen zusammensetzt, von denen einer den Vorsitz hat, trifft ALLE Entscheidungen in Bezug auf die Leistungen von Krankenkassen (welche Therapien dürfen Ärzte verordnen, wie lange darf ein Patient im Krankenhaus bleiben, usw.).
Das Gremium hatte gegen die Stimmen der 5 Ärztevertreter entschieden, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach telefonischer Anamnese zu untersagen, obwohl diese eigentlich bereits bis Ende Juni genehmigt war. Aufgrund massiver Kritik hat dann der Vorsitzende alleine entschieden, diesen Beschluss wieder zurück-zu-nehmen. Bei Atemwegserkrankungen (und nur bei dieser Indikation) ist daher auch weiterhin für maximal 7 Tage ein Attest ohne persönlichen Kontakt möglich und maximal eine Verlängerung für weitere 7 Tage.
Von einer Unparteilichkeit kann hier also ganz offensichtlich keine Rede sein. Es verstärkt sich der Eindruck, dass der Vorsitzende wesentliche Entscheidungen im Alleingang fällt, da er zwischen Ärzten und Kassen nicht vermitteln kann. In meinen Augen hat sich dieses Gremium erneut diskreditiert, sinnvolle Entscheidungen im Gesundheitswesen zu treffen.
Eine 2/3-Mehrheit für Entscheidungen wäre aus meiner Sicht sinnvoller, dann müsste immer mindestens ein Vertreter von jeder Seite zustimmen. Alternativ könnten in Ergänzung zu den 5 Repräsentanten der Krankenkassen 5 Patientenvertreter in diesem Gremium mit Stimmrecht versehen werden. Es darf einfach nicht sein, dass ein einzelner Mensch derart wichtige Entscheidungen alleine fällt. Noch besser wäre natürlich eine Reform des kompletten Gesundheitssystems, aber dazu wird es in dieser Legislaturperiode sicherlich nicht mehr kommen…
Aber genug von politischen Fehlentscheidungen. Ich wünsche viel Vergnügen bei der Lektüre dieser Praxis-Information.
Ihr Dominik Pütz
Praxisorganisation während der Corona Pandemie
Die Corona-Pandemie wird uns noch einige Zeit beschäftigen. Daher haben wir die Sprechstunde umorganisiert, damit sich immer möglichst wenige Patienten gleichzeitig in der Praxis aufhalten:
· Wir bieten derzeit keine offene Sprechstunde an. Es gibt eine Terminsprechstunde, in der auch kurzfristig noch Patienten eingeplant werden können. Die Terminplanung sollte bevorzugt online über http://termin.hausarzt-puetz.de erfolgen. Telefonisch, per E-Mail oder mittels Kontaktformular akzeptieren wir diese natürlich auch. Bleiben Sie aber dann bitte auch in jedem Fall für Rückfragen erreichbar. Wenn sich ein Anliegen telefonisch oder per Videosprechstunde lösen lässt, bevorzugen wir diesen Weg.
· Alle Patienten werden gebeten, sich beim Betreten der Praxis aus dem Desinfektionsmittelspender neben der Tür die Hände zu desinfizieren. Patienten, die außer dem Empfangsbereich oder der Patiententoilette noch weitere Räumlichkeiten aufsuchen (Labor, Wartezimmer, Sprechzimmer,...) bzw. länger in der Praxis verweilen, haben außerdem einen Mund-Nase-Schutz anzulegen. Sollten Sie keinen eigenen haben, erhalten Sie an unserer Anmeldung ein Exemplar.
· Folgerezepte und Überweisungen sind bitte ausnahmslos vorzubestellen (http://rezept.hausarzt-puetz.de oder 0228/90827974). Dadurch lässt sich der Aufenthalt in der Praxis zur reinen Abholung sehr kurz gestalten. Wer nicht vorbestellt hat, muss leider zur Abholung erneut erscheinen, denn eine kurzfristige Ausstellung lässt sich derzeit nicht realisieren.
· Die gesetzlichen Bestimmungen verpflichten den Arbeitnehmer zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem dritten Fehltag. Auch wenn manche Arbeitgeber diese bereits ab dem ersten Fehltag verlangen, ist das kein Grund in Coronazeiten eine Praxis aufzusuchen. Wir stellen daher zurzeit grundsätzlich nur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen über mindestens 3 Tage Dauer aus. Das ermöglicht es uns auch, Ihren Praxisbesuch flexibler einzuplanen, denn bis zu 3 Tagen dürfen wir auch rückwirkend bescheinigen.
Videosprechstunde als Alternative zum persönlichen Kontakt
Bereits seit 2017 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, an einer Videosprechstunde teilzunehmen. Da ausschließliche Fernbehandlungen in Deutschland gesetzlich verboten sind, darf ich die Videosprechstunde nur Patienten anbieten, die mir persönlich bekannt sind, die also bereits einmal persönlich in meiner Praxis waren.
Wir nutzen derzeit die Videotelefonie bereits für praxisinterne Kommunikation. Bei Hausbesuchen durch mein nichtärztliches Personal hat dieses die Möglichkeit, mich per Video dazu zu schalten.
Es gibt 2 verschiedene zertifizierte Anbieter für die Videotelefonie. Beide bieten unterschiedliche Möglichkeiten:
1. Vitaphone bietet eine browserbasierte Videotelefonie, die sich problemlos und unkompliziert mit jedem Laptop oder PC, der über Kamera und Mikrofon verfügt, nutzen lässt. Neben der genannten Hardware wird der Chrome-Browser von Google benötigt.
Einen Termin können Sie online über http://termin.hausarzt-puetz.de oder telefonisch buchen. Sie erhalten dann eine Einladungsmail. Zu diesem Termin öffnen Sie den Link in der Mail im Chrome-Browser. Den Zugriff auf Mikrofon und Kamera müssen Sie natürlich zulassen. Erst dann werden Sie in unserer Praxis als wartend angezeigt und wir sind in der Lage, die Videosprechstunde zu starten.
Sollten Sie wissen, wie man auf Android-Smartphones und Android-Tablets den Chrome-Browser im Desktop-Modus nutzt, dann können Sie auch diese Geräte für die Videotelefonie mit Vitaphone nutzen. iOS-Geräte werden derzeit noch nicht unterstützt.
2. Minxli funktioniert dagegen nicht auf PCs, sondern nur über eine App auf Smartphone und Tablet mit Android oder iOS als Betriebssystem.
Installieren Sie die App. Nach einer kostenfreien Registrierung suchen Sie bitte nach Dominik Pütz. Dort werden Ihnen dann mögliche Termine angeboten. Bei der Terminbuchung haben Sie die Möglichkeit den Anlass der Konsultation zu beschreiben. Jede wichtige Information, die Sie mir schon vorab liefern, erleichtert die Vorbereitung auf das anschließende Gespräch.
Bis 30. Juni 2020 ist die Videotelefonie aus jedem beliebigen Grund möglich. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Wer braucht die Pneumokokken-Impfung?
Die Impfung gegen Pneumokokken wird regelhaft bei Säuglingen angewendet. Zusätzlich empfiehlt sie sich einmalig für alle Erwachsenen ab einem Alter von 60 Jahren.
Ferner sinnvoll ist sie für Patienten mit geschwächtem Immunsystem (HIV/AIDS, fehlender Milz oder nach Transplantationen), chronischen Erkrankungen (Diabetes, Erkrankungen von Herz, Lunge, Leber oder Nieren) und bei beruflich bestehendem Risiko für das Einatmen von Metalldämpfen (z.B. Schweißen). Bei diesen Personen ist dann nach 6 Jahren auch eine Auffrischung empfohlen.
Im März war der Impfstoff für Erwachsene knapp, mittlerweile ist wieder ausreichend Impfstoff verfügbar. Sollten Sie zu einer der genannten Risikogruppen gehören, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Impfung.
Maskenpflicht – über Sinn und Risiken
Wenn von „Masken“ die Rede ist, geht es nicht nur um echte medizinische Masken. Erlaubt ist nämlich alles was Mund und Nase bedeckt. Dazu zählen bspw. auch Schals oder Tücher sowie selbst genähte Masken. Diese Maßnahmen bieten allerdings keine wirkliche Schutzfunktion wie eine medizinische Maske. Weder der Träger einer Maske noch das Gegenüber eines Maskenträgers werden effektiv vor Covid19 geschützt.
Wozu dann eine Maskenpflicht?
Der empfohlene Abstand von 1,50m kann nicht immer eingehalten werden. Das betrifft zum Beispiel den öffentlichen Personennahverkehr, den Einzelhandel und den Kontakt zu Handwerkern. Durch eine Maske werden Speichel und Atemluftfeuchtigkeit zurück gehalten. Beides dient als Transportmedium für Viren. Dadurch kann dann ein kürzerer Abstand kompensiert werden. In Lebensmittelmärkten, in der Gastronomie und in Arztpraxen geht es ferner darum, die Verteilung der Viren einzuschränken.
Wenn wir also weitere Rücknahmen der bisherigen Restriktionen anstreben, wird dies durch eine Maskenpflicht eher möglich. Dennoch dürfen wir die bisherigen Maßnahmen wie Abstand halten und Hände waschen auf keinen Fall vernachlässigen!
Hinter Scheiben müssen keine Masken getragen werden und Autofahrer dürfen keine Masken tragen, mit Ausnahme von Fahrschülern und Fahrlehrern, die zwangsläufig nah beieinander sitzen. Befreit von der Maskenpflicht sind weiterhin Vorschulkinder und Menschen mit fehlendem Einsichtsvermögen aufgrund von psychischer oder geistiger Behinderung.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass auch Vorschulkinder Masken tragen, solange sich das Kind nicht unwohl fühlt. Säuglinge sollten keine Masken tragen, hier ist Abstand halten wesentlich.Das Hausarztmodell – für eine bessere Versorgung
Sicherlich haben Sie durch die Berichterstattung in den Medien erfahren, dass die Zahl der niedergelassenen Hausärzte in Zukunft weiter zu sinken droht. So ist Niederkassel bereits jetzt schon ein Hausarztmangelgebiet.
Um die Hausärzte zu stärken und gleichzeitig für eine effizientere Nutzung der Ressourcen im Gesundheitswesen zu sorgen, wurde von Politik und Krankenkassen das Hausarztmodell ins Leben gerufen. Dieses Hausarztmodell garantiert Ihnen wie bisher eine gewohnt hohe Qualität der Versorgung. Darüber hinaus verstehen wir uns für Sie als Koordinator im Gesundheitswesen und natürlich als Berater und Partner bei Fragen zur Gesundheit.
- Ihre Einschreibung in das Hausarztmodell stärkt die Position Ihrer Hausarztpraxis und sichert damit langfristig Ihre eigene medizinische Versorgung.
- Sie haben durch das Hausarztmodell deutliche Vorteile bei den Vorsorgeuntersuchungen: So erhalten Sie die Gesundheitsuntersuchung ab 35 weiterhin alle 2 Jahre anstatt neuerdings nur noch alle 3 Jahre und es werden deutlich mehr Blutwerte bestimmt. Auch der sonst selbst zu zahlende Gefäßcheck ist dann in der regulären Vorsorge enthalten.
- Der Gesetzgeber hat außerdem in Zukunft Prämien von den Krankenkassen für Patienten im Hausarztmodell vorgesehen. Die ersten Krankenkassen haben Ihre Mitglieder schon darüber informiert.
Durch Ihre Einschreibung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie sich bei gesundheitlichen Beschwerden für mindestens 12 Monate zuerst an uns wenden. Facharztbesuche werden Ihnen natürlich durch eine Überweisung bei freier Arztwahl weiterhin ermöglicht. Augen- und Frauenärzte dürfen grundsätzlich ohne Überweisung aufgesucht werden. Sie können Überweisungen weiterhin vorbestellen (http://rezept.hausarzt-puetz.de oder 0228/90827974), so dass der Aufwand für Sie gering ist. Im Vertretungsfall bitten wir Sie, den von uns genannten Vertretungsarzt aufzusuchen.
Wozu bin ich als Ihr Hausarzt verpflichtet:
- Ich erinnere Sie an ausstehende Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.
- Sollten Sie auf einen Facharzttermin lange warten müssen, werde ich mich um einen früheren Termin für Sie bemühen.
- Sollten Befunde von Fachärzten fehlen, werde ich mich darum kümmern, diese zu erhalten, sofern die Überweisung durch mich ausgestellt wurde.
- Bei schwerwiegenden Erkrankungen kläre ich bereits während Ihres Krankenhausaufenthalts mit den Krankenhausärzten, wie die weitere Versorgung nach dem Krankenhaus zu organisieren ist.
- Ich binde Sie aktiv in die Behandlung mit ein und gebe Hilfestellung für eigenverantwortliches und gesundheitsbewusstes Handeln.
- Sollten Sie pflegebedürftig sein, unterstütze ich entweder Ihre Angehörigen bei den notwendigen Maßnahmen oder nehme regelmäßig Kontakt mit dem Pflegedienst auf, um die Pflege zu überprüfen.
- Für pflegebedürftige Patienten bin ich auch am Wochenende telefonisch zu erreichen.