Aktuelle Themen dieser Ausgabe:
• Der aktuelle Stand zu Sars-CoV-2
• Aktuelles zur Praxisorganisation
• Welcher Corona-Test ist der richtige?
• Welche Erkenntnisse gibt es zur geplanten Impfung gegen Sars-CoV-2?
• Wer braucht die Grippe-Impfung?
• Neue bundesweit einheitliche Quarantäneregeln seit dem 1. Dezember 2020, Änderung der Testansprüche
Diesen Newsletter gibt es auch als PDF zum Download: https://hausarzt-puetz.de/news/Praxisrundbrief_2020-IV.pdf
Ferner liegt er ausgedruckt in der Praxis aus.
Liebe Patientinnen und Patienten!
Die aktuell im Wochenrhythmus erfolgenden Gesetzesänderungen und die daraus resultierenden Änderungen in der Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Tätigkeiten hat zu deutlich mehr Bürokratie in der Praxis geführt. Gleichzeitig sind die Ausgaben der Praxis aufgrund der notwendigen Hygienemaßnahmen deutlich gestiegen bei sinkenden Einnahmen. Das verwundert nicht, denn diese Tendenz erleben niedergelassene Ärzte nun schon seit Jahren. Die Coronapandemie enthüllt die Perversität unseres Gesundheitssystems und die Gründe für den zunehmenden Ärztemangel.
Die überwiegende Mehrheit der Covid19-Patienten wurde und wird ambulant behandelt. Das ist nur möglich, weil wir ein derart gutes ambulantes System haben. Allerdings haben die Krankenkassen diesen Sommer bei der jährlichen Verhandlung zur Inflationsanpassung der Honorare wie jedes Jahr eine Nullrunde für die Ärzte gefordert. Nachdem die Ärzte deswegen weitere Verhandlungen abgelehnt haben, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wie die letzten 12 Jahre auch schon einen Honoraranstieg unterhalb der Inflation festgesetzt. Ärztliche Leistung wird also weiter entwertet und eine Tätigkeit in der ambulanten Medizin in Deutschland wird noch unattraktiver. Die Ärzte verstehen diese Honoraranpassung als Geringschätzung ihrer Tätigkeit.
Bei der Gelegenheit möchte ich noch einmal ans Hausarztmodell erinnern, welches ich bereits in Ausgabe II/2020 vorgestellt habe. Im Hausarztmodell wird der Hausarzt mit festen Beträgen für seine Leistung bezahlt anstatt mit abgestaffelten Honoraren. Die einzige Bedingung dafür ist, dass Patienten Fachärzte nur mit Überweisung aufsuchen. Dafür gibt es aber auch einige Vorteile für den Patienten. Sprechen Sie uns darauf an!
Über unsere 24-Stunden-Bestellhotline für Wiederholungsrezepte und Überweisungen (0228/90827974) erreichen Sie neuerdings unseren elektronischen Telefonassistenten. Dieser leitet Sie in drei Schritten durch den Bestellprozess. Ferner nimmt er auch Rückrufbitten entgegen. Er schaltet sich ebenfalls ein, wenn während der Sprechstunde alle Mitarbeiter im Gespräch sind und außerdem während der Mittagszeit an den langen Tagen. Die Bearbeitung/Beantwortung findet grundsätzlich nur während der Sprechzeiten statt. Bei Rückrufwünschen stellen Sie bitte Ihre Erreichbarkeit sicher.
Eine immer größere Rolle in der Pandemiebekämpfung spielen Schnelltests. Auf die unterschiedlichen Testarten gehe ich später in dieser Praxis-Information noch ein. Da ich Bedenken habe, dass die Lockerungen der Coronabeschränkungen zu mehr Erkrankungen und Todesfällen führen wird, halte ich Schnelltests zum Schutz der Familie für eine sinnvolle Sache. Sollten Sie an den Feiertagen Familienmitglieder unterschiedlicher Generationen zusammenbringen, schützen Sie diese durch einen negativen Schnelltest. Deswegen biete ich den Antigen-Schnelltest am 23. und 30.12. jeweils für 35,- € anstatt 45,- € an. Bei Interesse lassen Sie sich bitte in der Praxis dafür vormerken. Wir bevorzugen die kontaktlose Zahlung.
Ihr Dominik Pütz
Der aktuelle Stand zu Sars-CoV-2
Nach und nach lernen wir das Virus näher kennen. Ich fasse kurz den aktuellen Erkenntnisstand zusammen:
• Sars-CoV-2 verbreitet sich in erster Linie über Aerosole, die beim Atmen und Sprechen den Körper verlassen. Eine Tröpfcheninfektion lässt sich durch Händewaschen und Abstandhalten sehr gut eindämmen. Zusätzlich kann ein Visier oder ein Spuckschutz eine Tröpfcheninfektion verhindern. Gegen die Aerosole hilft allerdings einzig und allein eine Bedeckung von Mund und Nase, die in der Lage ist Feuchtigkeit aufzunehmen. Die Alltagsmaske verhindert in erster Linie die Verbreitung der eigenen Aerosole. Sie dient also dem Schutz der Mitmenschen. Daher ist es notwendig, dass jeder eine Maske trägt, damit wir die Verbreitung eindämmen. Masken schützen sehr effektiv und sind sicher, die Benutzung ist ungefährlich.
• Ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende Komplikationen und Langzeitschäden haben folgende Patienten: Alter über 50-60 Jahre, starkes Übergewicht, Organerkrankungen, Diabetes mellitus, Krebs und angeborene/erworbene oder medikamentös verursachte Immunschwäche. Allerdings werden auch Komplikationen bei Menschen ohne Vorerkrankungen beschrieben. Damit ist potenziell jeder gefährdet! Eine Behandlung gibt es nach wie vor nicht. Die Prävention ist unsere einzige Waffe.
• Hauptproblem in der Verbreitung von Sars-CoV-2 sind nicht Schulen oder Restaurants, sondern private Veranstaltungen. In öffentlichen Bereichen lassen sich Coronaregeln gut überwachen, im privaten Bereich ist die Eigenverantwortung jedes einzelnen gefragt. Jeder sollte sich fragen, ob die geplante Reise wirklich sein muss, ob der Geburtstag wirklich gefeiert werden muss oder ob der Einladung zur Feier wirklich gefolgt werden muss. Wenn die Hygieneregeln unzureichend sind, wird durch solche Veranstaltungen ein erneuter Lockdown geradezu provoziert.
• Der Hauptgrund für die Corona-Restriktionen ist übrigens nicht die Verhinderung von COVID-19-Todesfällen, denn die lassen sich nicht verhindern. Der Hauptgrund ist die Verhinderung der Überlastung des Gesundheitswesens. Sind die Intensivstationen erst einmal mit COVID-19-Erkrankten gefüllt, gibt es keinen Platz mehr für Unfallopfer oder Herzinfarkte.
• Eine neue zusätzliche Möglichkeit der Aerosoleindämmung bieten Luftfilter. Die handelsüblichen Geräte mit Hepa H13-Filter sind eigentlich zu grob für Viruspartikel. Allerdings sind die Viruspartikel in der Luft in Wassertropfen gebunden (sogenannte Aerosole) und die sind groß genug, dass sie in handelsüblichen Luftfiltern hängen bleiben. Sämtliche Räume der Praxis wurden mittlerweile mit Luftfiltern ausgestatttet. Im Eingangsbereich mit regem Publikumsverkehr steht ein High-End-Gerät mit Hepa H14-Filter, welcher selbst Viruspartikel nicht durchlässt, und regelmäßiger Thermodesinfektion auf 100°C.
• Ein weiteres nützliches Hilfsmittel sind CO2-Ampeln. Kohlendioxid (CO2) wird genauso ausgeatmet wie Aerosole. Steigt der CO2-Gehalt der Luft, steigt gleichzeitig auch der Aerosol-Gehalt. CO2-Ampeln sind also in der Lage anzuzeigen, wann ein Durchlüften sinnvoll ist. Sämtliche Räume der Praxis sind daher zusätzlich mit CO2-Messgeräten ausgestattet. Ein dauerhaft gekipptes Fenster verschleudert übrigens sehr viel Energie ohne für einen ausreichenden Luftaustausch zu sorgen. Besser ist regelmäßiges Stoßlüften für wenige Minuten durch ein oder mehrere komplett geöffnete Fenster.
Aktuelles zur Praxisorganisation
Da wir COVID-19-Erkrankte von Hochrisikopatienten trennen müssen, gibt es weiterhin beim Besuch der Praxis einige Besonderheiten zu beachten:
• Wir bieten immer noch keine offene Sprechstunde an. Es gibt ausschließlich eine Terminsprechstunde, in der auch kurzfristig noch Patienten eingeplant werden können. Die Terminplanung sollte bevorzugt online über http://termin.hausarzt-puetz.de erfolgen. Telefonisch, per E-Mail oder mittels Kontaktformular ist dies natürlich ebenfalls möglich. Wenn sich ein Anliegen telefonisch oder per Videosprechstunde lösen lässt, bevorzugen wir diesen Weg. Sollte es keinen Termin mehr geben, dann weisen wir Ihnen telefonisch ein Zeitfenster zu. Sollten Sie krank sein, teilen Sie Ihre Symptome bitte dem Praxispersonal bereits am Telefon unaufgefordert mit. Für eine bessere telefonische Erreichbarkeit haben wir die Anzahl der Telefonleitungen erhöht und zusätzliche HomeOffice-Büroarbeitsplätze geschaffen. Eine Rückrufbitte kann übrigens auch über unsere Bestellhotline (0228/90827974) geäußert werden. Ein Rückruf erfolgt nur während der Sprechzeiten. Bitte stellen Sie Ihre Erreichbarkeit sicher.
• Patienten mit Coronasymptomen dürfen die Praxis nicht betreten. Infektpatienten müssen sich also unbedingt vorher telefonisch melden um das weitere Vorgehen zu planen. Um Infektpatienten möglichst aus der Praxis heraus zu halten, haben wir gemeinsam mit der Praxis Köhler im Innenhof ein Zelt aufgestellt, in dem wir Abstriche machen und Infektpatienten untersuchen. Sollte keine ärztliche Untersuchung notwendig sein, vereinbaren wir ggf. einen ersten Kontakt 2-3 Tage später, um den Verlauf der Erkrankung und ggf. die Notwendigkeit eines Abstriches besser bewerten zu können. Wir dürfen bei grippalen Infekten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch zusenden.
• Beim Betreten der Praxis muss sich jeder Praxisbesucher am Desinfektionsmittelspender neben der Tür die Hände desinfizieren. In der Praxis sowie bereits im Treppenhaus und im Aufzug besteht Maskenpflicht! Auch für Patienten, die ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen haben, können wir hier keine Ausnahme machen. Wem es nicht möglich ist, die Praxis mit Maske aufzusuchen, für den besteht die Möglichkeit, einen Termin in der Telefon- oder Videosprechstunde zu vereinbaren. Alternativ wäre auch ein Termin im Abstrichzelt denkbar. Visiere/Schilde sowie Masken mit Filter erfüllen den gewünschten Zweck übrigens auch nicht!
• Folgerezepte und Überweisungen sind bitte ausnahmslos vorzubestellen (http://rezept.hausarzt-puetz.de oder 0228/90827974). Dadurch lässt sich der Aufenthalt in der Praxis zur reinen Abholung sehr kurz gestalten. Wer nicht vorbestellt hat, muss leider zur Abholung erneut erscheinen, denn eine kurzfristige Ausstellung lässt sich derzeit nicht realisieren.
Welcher Coronatest ist der richtige?
PCR-Test aus dem Nasenrachenabstrich:
PCR steht für Polymerase-Kettenreaktion. Dabei wird ein genau definierter Gen-Abschnitt des SARS-CoV-2 vervielfältigt und nachgewiesen. Diese Methode ist sehr empfindlich und findet bereits kleinste Virusmengen kurz nach der Infektion. Allerdings werden teilweise noch mehrere Wochen nach bereits abgelaufener Infektion Virusreste nachgewiesen, ohne dass weitere Ansteckung besteht. Ein Ergebnis erhält man in der Regel innerhalb von 1-3 Tagen.
Dieser Test ist derzeit noch der Goldstandard, weil er bei korrekter Abstrichentnahme kaum falsch-negative Testergebnisse produziert. Bei einem positiven Ergebnis weiß man ebenfalls sicher, dass kürzlich Kontakt zu SARS-CoV-2 bestanden hat und möglicherweise eine Infektiosität besteht.
In vielen Fällen werden die Kosten von den Krankenkassen oder dem Gesundheitsamt übernommen. Diese Regeln ändern sich allerdings wöchentlich. Als Selbstzahlerleistung kostet der PCR-Test etwa 75,- €.
Dieser Test ist empfohlen in folgenden Fällen:
• Bei Patienten mit coronatypischen Krankheitssymptomen
• Bei Kontaktpersonen, die in sensiblen Bereichen arbeiten
• Bei regionalen Ausbrüchen
• Vor planbaren medizinischen Behandlungen
Antigen-Schnelltest aus dem Nasenrachenabstrich:
Dieses Testverfahren ist relativ neu und ermöglicht ebenso wie der PCR-Test einen direkten Erregernachweis. Hier wird ein bestimmtes Oberflächenprotein des SARS-CoV-2 nachgewiesen. Es muss allerdings eine Mindestmenge an Viren vorhanden sein, damit der Test positiv wird. Er schlägt somit erst später an als der PCR-Test. Dafür ist er nach abgelaufener Infektion nicht mehr positiv und das Ergebnis erhält man bereits nach 20 Minuten.
Bei den verwendeten Schnelltests liegt bei positivem Ergebnis mit mindestens 99%iger Wahrscheinlichkeit eine SARS-CoV-2-Infektiosität vor. Bei negativem Ergebnis ist sie mit über 90%iger Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Das sind sehr gute Werte.
Die Kosten für Selbstzahler betragen 45,- €. In bestimmten Fällen werden die Kosten vom öffentlichen Gesundheitsdienst übernommen.
Sonderaktion: Am 23.12.2020 und am 30.12.2020 kostet der Antigen-Schnelltest nur 35,- €, damit Sie sich und Ihre Angehörigen vor Weihnachten und Silvester günstig testen können. Bitte melden Sie sich in der Praxis für diese Aktion an.
Dieser Test ist empfohlen in folgenden Fällen:
• Bei regelmäßigen Testungen in Heimen, Krankenhäusern und Praxen (Heimbewohner, Heimbesucher, Personal)
• Bei regionalen Ausbrüchen als Alternative zum PCR-Test
• Für Angehörige oder Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf einen Test haben, aber dennoch ihre Infektfreiheit beweisen möchten
• Zum Nachweis, dass nach durchgemachter Sars-CoV-2-Infektion keine Ansteckungsgefahr mehr besteht
Antikörper-Test aus dem Blut:
Antikörper werden erst im Laufe der Infektion gebildet. Zuerst die Akutantikörper IgM und später auch die Langzeitantikörper IgG. Letztere bleiben auch noch Wochen/Monate nach der Infektion positiv.
Quantitativer Test von IgG-Antikörpern im Labor:
Hier wird die Antikörperzahl bestimmt. Liegen Antikörper vor, spricht das für eine durchgemachte Erkrankung. Über eine Verlaufskontrolle nach einer Woche kann bei steigendem Titer eine aktive Infektion erkannt werden. Das Laborergebnis braucht hier in der Regel 3 Tage.
Der quantitative Labortest für IgG kostet als Selbstzahlerleistung 50,- €. Teilweise werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Dieser Test ist empfohlen in folgenden Fällen:
• Bei längeren unklaren Infekten mit negativem PCR-Test
Qualitativer IgM/IgG-Schnelltest in der Praxis:
Hier sieht man, ob Antikörper vorhanden sind. Wenn die IgM-Antikörper positiv sind, sollte noch ein PCR-Test erfolgen, um eine akute Infektiosität abzuklären. Sind nur die IgG-Antikörper positiv, spricht das für eine durchgemachte Erkrankung und eine bestehende Immunität. Bisher ist allerdings noch nicht klar, wie lange diese Immunität anhält. Ferner bedeutet ein negatives IgG-Ergebnis auch nicht, dass keine Immunität besteht. Das Schnelltestergebnis haben wir nach 20 Minuten.
Der qualitative Schnelltest kostet 50,- €. Er ist nur als Selbstzahlerleistung verfügbar.
Dieser Test ist sinnvoll in folgenden Fällen:
• Als Wunschleistung um den Immunitätsstatus zu erfahren
• Ggf. bei positivem PCR-Test ohne Erkrankung um eine bereits abgelaufene Infektion zu identifizieren
Welche Erkenntnisse gibt es zur geplanten Impfung gegen Sars-CoV-2?
Von 200 potenziellen Impfstoffkandidaten gegen SarsCoV-2 befinden sich weltweit 48 in klinischen Studienphasen. 3 davon befinden sich in Deutschland in der klinischen Prüfung. Dabei läuft ein beschleunigtes Zulassungsverfahren, in dem natürlich auch weiterhin alle Stufen der Zulassung durchlaufen werden. Allerdings werden die Ergebnisse der einzelnen Stufen bereits zeitnah bewertet und nicht erst nach Ende der letzten Stufe.
Als vermutlich erste Impfstoffe erhalten die mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer (Deutschland) und Moderna (USA) die Zulassung. Die Funktionsweise ist wie folgt: Im Zellkern befindet sich DNA. Diese wird durch Enzyme gelesen und in RNA übersetzt, welche dann außerhalb des Zellkerns als Bauplan für Enzyme dient. mRNA-Impfstoffe bringen den Bauplan für ein Sars-CoV-2-typisches Oberflächen-Antigen mit. Gelangt dieses RNA-Molekül in die Zelle, baut diese mit den vorhandenen Enzymen das Antigen und zeigt es an ihrer Oberfläche. Abwehrzellen erkennen das Antigen als körperfremd und beginnen mit der Antikörperproduktion. Zirkulierende Antikörper können dann eine Infektion direkt bekämpfen. Eine Veränderung des Erbgutes ist nicht möglich, denn das Enzym, das nötig ist, um RNA in DNA umzuschreiben und dann im Zellkern einzubauen fehlt dem Menschen. Theoretisch denkbar wäre das nur bei einer gleichzeitigen aktiven Infektion mit einem Retrovirus wie HIV. Die Wirksamkeit wird bei beiden Impfstoffen mit 90% angegeben.
In England wird von der Universität Oxford in Zusammenarbeit mit AstraZeneca ein Vektor-Impfstoff entwickelt. Dabei wird ein Trägervirus mit Sars-CoV-2-DNA bestückt. Diese gelangt in die Zelle und in den Zellkern und sorgt dann ähnlich wie die mRNA-Impfstoffe für die Produktion eines Oberflächen-Antigens. Kritiker warnen allerdings vor einer möglichen Veränderung des Erbgutes der Zelle, für die es bisher aber noch keine Hinweise gibt. Die Wirksamkeit in den bisherigen Studien liegt bei etwa 70%.
Alle bisher genannten Impfstoffe sind sehr reaktogen. Es muss also grundsätzlich mit Nebenwirkungen gerechnet werden. Ein Unsicherheitsfaktor ist das Fehlen von Langzeitdaten zur Wirksamkeit und zu Nebenwirkungen. Aus diesem Grund empfiehlt sich die Impfung derzeit vor allem für Hochrisikopersonen. Für eine Impfung der breiten Masse werden noch mehr Daten gebraucht. Ein weiteres Problem ist die aufwendige Lagerung von Nukleinsäurebasierten Impfstoffen bei -70°C. Daher wird die Impfung voraussichtlich nur in Impfzentren und nicht in Praxen erfolgen. Mobile Teams sollen Patienten in Heimen impfen.
Wer braucht die Grippe-Impfung?
Empfohlen wird die Impfung für die folgenden Risikopersonen:
• schwangere Frauen
• ältere Menschen (ab 60 Jahren)
• Patienten aller Altersgruppen mit chronischen Erkrankungen
Weitere Gruppen, für die die Grippe-Impfung empfohlen wird, sind:
• Alle Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
• Menschen mit regelmäßigem beruflichem oder privatem Kontakt zu den oben genannten gefährdeten Personen (Pflegekräfte, Apothekenmitarbeiter, medizinisches Personal, Angehörige)
• Menschen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr und somit erhöhter Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr (z.B. Schule, Einzelhandel, Gastronomie, Großraumbüro, …)
Je mehr Menschen gegen Grippe geimpft sind, desto geringer wird eine Welle ausfallen. Da das Interesse sehr hoch ist und die Bundesregierung die Auslieferung der Impfstoffe nur schubweise gestattet, ist es zwischenzeitlich zu Engpässen gekommen. Aktuell haben wir aber wieder genügend Impfstoff für alle Impfwilligen.
Neue bundesweit einheitliche Quarantäneregeln seit dem 1. Dezember 2020, Änderungen der Testansprüche
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat eine neue Quarantäneverordnung erlassen, die einheitliche und klare Regeln schaffen soll. Eine individuelle Anordnung einer Behörde hat aber grundsätzlich Vorrang vor diesen allgemeinen Regeln.
• Wer einen PCR-Test-Abstrich erhalten hat, weil er Symptome aufweist, muss bis zum Vorliegen eines negativen Ergebnisses in Quarantäne. Eine Quarantäneanordnung erfolgt hier nicht automatisch. Für Berufstätige wird die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, Eltern können ihre schulpflichtigen Kinder selbst entschuldigen.
• Wer in einem Schnelltest positiv getestet wurde, muss kurzfristig einen PCR-Test machen und bis zum Erhalt eines negativen PCR-Testergebnisses ebenfalls in Quarantäne.
• Personen mit einer per PCR-Test nachgewiesenen Corona-Infektion müssen sich automatisch in Quarantäne begeben. Die Quarantäne beginnt mit dem Erhalt des Testergebnisses, auf den Quarantänebescheid darf nicht gewartet werden.
• Infizierte Personen sind verpflichtet, ihre engen Kontaktpersonen der letzten vier Tage vor Beginn der Quarantäne zu informieren. Diese Personen sollten sich soweit möglich selbst isolieren und kurzfristig den Kontakt zum Gesundheitsamt suchen. Das Gesundheitsamt entscheidet dann im Einzelfall über die Dauer der Quarantäne.
• Personen, die mit infizierten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben, müssen ebenfalls direkt und automatisch in Quarantäne. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann hier nicht ausgestellt werden. Für den Arbeitgeber reicht der nachträgliche und rückwirkende Quarantänebescheid des Gesundheitsamtes.
• Eine Quarantäne dauert bei symptomlosen Personen grundsätzlich 14 Tage (ab Durchführung des PCR-Tests, bzw. ab Kontakt zu einem positiv getesteten), kann aber bei weiterhin bestehender Symptomlosigkeit nach 10 Tagen durch einen negativen Schnelltest beendet werden. Die Kosten für diesen Test werden übernommen.
• Treten während einer Quarantäne Symptome jeder Art auf (hierzu zählen auch bereits leichte Erkältungssymptome), ist ein PCR-Test durchzuführen, sofern noch nicht erfolgt.
• Bei positiv getesteten Personen mit Symptomen muss zum Ende der 14-tägigen Quarantäne mindestens 2 Tage Symptomfreiheit bestanden haben, andernfalls verlängert sich die Quarantäne automatisch. Eine erneute Testung ist nicht vorgesehen. Möglich wäre ein Schnelltest, allerdings ist der in diesem Fall eine Selbstzahlerleistung.
• Anspruch auf einen wöchentlichen Schnelltest haben neben Pflegeheim- und Praxismitarbeitern auch andere Heilberufe wie Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Podologen.
• Einreisende aus dem Ausland ohne Symptome einer COVID-19-Erkrankung haben ab dem 15.12. keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen Corona-Test. Für Reisende in andere Länder sind die jeweiligen Bestimmungen des zu bereisenden Landes maßgeblich. Hier ist ein Test immer eine Selbstzahlerleistung.
• Aktuelle Definition der Kontaktperson der Kategorie I (Robert-Koch-Institut):
- mindestens 15 Minuten face-to-face Kontakt ohne Maske
- oder mindestens 30 Minuten in einem Raum mit hoher Konzentration infektiöser Aerosole
- oder direkter Kontakt zu Sekreten
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