Praxis für Familienmedizin
Dominik Pütz
Allgemeinmedizin - Manuelle Medizin/Chirotherapie - Notfallmedizin
Reisemedizinische Gesundheitsberatung - Gelbfieberimpfstelle NRW
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Dominik Pütz


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FAQ - häufig gestellte Fragen

Anmeldung/Empfang
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Hier finden Sie einige Antworten auf Fragen die häufiger gestellt werden:

Hier möchte ich §12 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs 5 (SGB V) zitieren:
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Konkret bedeutet das: Der Arzt als Leistungserbringer muss vor jeder Beratung/Untersuchung/Therapie prüfen, ob diese die genannten Kriterien erfüllt, sonst darf er sie nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten. Einen wirklichen Handlungsspielraum gibt es dabei nicht.
Beispiel: die in meiner Praxis angebotenen Pulswellenanalyse ist ein Vorsorgeangebot zur Bestimmung des Gefäßalters. Medizinisch notwendig ist sie nicht. Damit kann keine Abrechnung zu Lasten der Krankenkasse erfolgen und die Leistung muss direkt mit dem Patienten abgerechnet werden.
Weiteres Beispiel: eine reisemedizinische Beratung einschließlich Reiseimpfungen mag für die Reise notwendig erscheinen. Die Reise selbst ist aber nicht medizinisch notwendig und damit ist auch die dafür notwendige Beratung nicht zu Lasten der Krankenkasse abrechenbar. Im Bereich der Reisemedizin zeigen sich allerdings sehr viele Krankenkassen kulant und erstatten die Kosten für Beratung und Impfung ganz oder teilweise. Dennoch kann diese Leistung mangels Abrechnungsmöglichkeit nicht direkt zwischen Arzt und Krankenkasse abgerechnet werden. Sie müssen erst die Arztrechnung bezahlen und diese dann bei der Krankenkasse einreichen und um Erstattung bitten.
Diese Selbstzahlerleistungen nennt man auch individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).