Praxis für Familienmedizin
Dominik Pütz
Allgemeinmedizin - Manuelle Medizin/Chirotherapie - Notfallmedizin
Reisemedizinische Gesundheitsberatung - Gelbfieberimpfstelle NRW
Porträtfoto von Dominik Pütz
Dominik Pütz


Sie sind hier: Service » FAQ-häufig gestellte Fragen

FAQ - häufig gestellte Fragen

Anmeldung/Empfang
Anmeldung/Empfang

Hier finden Sie einige Antworten auf Fragen die häufiger gestellt werden:

Laut Berufsordnung für Ärzte müssen sämtliche Leistungen, die ein Arzt für einen Patienten erbringt und die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Ferner ist der Arzt verpflichtet den Patienten vorher über die Kosten zu informieren, einen schriftlichen Vertrag zu schließen und dem Patienten eine Bedenkzeit einzuräumen.
Die derzeitig gültige GOÄ ist aus dem Jahre 1996 und es wurden seit dem weder die Leistungsinhalte noch die Honorare angepasst. Die Honorarbeträge stammen grötenteils sogar aus dem Jahr 1982. Aktuell wird die Gebührenordnung überarbeitet und eigentlich sollte in 2018 die neue Fassung verabschiedet werden. Leider gibt es noch kein neues Datum für die Fertigstellung. Aufgrund von permanent steigenden Betriebskosten, Lebenshaltungskosten und natürlich auch Inflation, sind diese veralteten Honorare im hausärztlichen Bereich derzeit teilweise noch nicht einmal kostendeckend. Das betrifft insbesondere die Ziffern für Beratungen und Berichte/Gutachten.
Die in der Gebührenordnung enthaltenen ärztlichen Leistungen werden je nach Aufwand mit einem Faktor zwischen 1,0 und 3,5 multipliziert. Dabei hat der BGH am 8.11.2007 bestätigt, daß der 2,3fache Satz eine durchschnittliche Leistung wiederspiegelt (Az. III ZR 54/07). Der Faktor 1,0 darf nicht unterschritten werden. Aufgrund der veralteten Honorare kann ich nur in Ausnahmefällen einen niedrigeren Faktor als 2,3fach ansetzen.
Da nicht alle heute möglichen Verfahren schon 1996 berücksichtigt werden konnten, gibt es manchmal keine passende Gebührenziffer. In diesen Fällen darf der Arzt eine Ziffer wählen, die der Leistung sehr nahe kommt und den Text auf der Rechnung anpassen (Analogabrechnung).
Sachkosten (z.B. Gelbfieberimpfstoff) müssen ggf. unter Berücksichtigung von Rabatten zum Einkaufspreis weiterberechnet werden. Hieran darf der Arzt nichts verdienen.