Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Vorsorgeuntersuchungen für Säuglinge:
- U1: Unmittelbar nach der Geburt - wird von der Hebamme durchgeführt
- U2: 3.-10. Lebenstag - findet bei stationärer Entbindung in der Regel noch im Krankenhaus statt, in Zusammenarbeit mit einer Hebamme besteht auch die Möglichkeit, dass ich diese Untersuchung durchführe
- U3: 4.-5. Lebenswoche - zu dieser Vorsorge gehört auch ein Hüftultraschall, den ich leider nicht durchführen darf. Ich kooperiere diesbezüglich mit Kollegen in der Nähe.
- U4: 3.-4. Lebensmonat
- U5: 6.-7. Lebensmonat
- U6: 10.-12. Lebensmonat
Vorsorgeuntersuchungen für Kleinkinder:
⇑nach obenVorsorgeuntersuchungen für Kindergartenkinder:
⇑nach obenVorsorgeuntersuchungen für Schulkinder:
Diese Untersuchungen sind keine generelle Kassenleistung. Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten bei Durchführung beim Kinderarzt. Als Allgemeinmediziner habe ich keine Möglichkeit diese Untersuchungen mit der Krankenkasse abzurechnen, auch wenn die Krankenkasse etwas anderes behauptet. Es besteht aber natürlich die Möglichkeit diese Untersuchungen als Selbstzahlerleistung in Anspruch zu nehmen. Auf Nachfrage übernehmen manche Krankenkassen auch die Kosten der Privatrechnung.
⇑nach obenVorsorgeuntersuchungen für Jugendliche:
Die J2 ist ebenfalls keine generelle Kassenleistung und kann bei mir nur als Selbstzahlerleistung wahrgenommen werden.
- J1: 13.-15. Lebensjahr (ungefähr mit 13 Jahren)
- J2: 17.-18. Lebensjahr (ungefähr mit 17 Jahren)
- JArbSchG: Die Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz ist notwendig, wenn Minderjährige eine Ausbildung beginnen. Sie kann also nur vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden. Die Kosten übernimmt die Kommune. Zur Untersuchung muss die Abrechnungsbescheinigung und der von den Eltern unterschriebene Anamnesebogen mitgebracht werden. Diese Unterlagen sind ausschließlich im Bürgeramt der Stadt erhältlich.