Praxis für Familienmedizin
Dominik Pütz
Allgemeinmedizin - Manuelle Medizin/Chirotherapie - Notfallmedizin
Reisemedizinische Gesundheitsberatung - Gelbfieberimpfstelle NRW
Porträtfoto von Dominik Pütz
Dominik Pütz






Sie sind hier: Sprechstunde » Krankenhaus-Behandlung

Krankenhaus-Einweisungen

Musterformular Krankenhauseinweisung
Musterformular Krankenhauseinweisungweisung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat mit Neufassung seiner Krankenhauseinweisungsrichtlinie vom 22.1.2015 die niedergelassenen Ärzte verpflichtet ALLE (!!!) ambulanten Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor eine Einweisung ausgestellt wird. Mit eben dieser Richtlinie ist nun der niedergelassen Arzt auch bei Krankenhauseinweisungen durch Regress bedroht. Seit Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes sind nun auch die Prüfungsausschüsse angehalten bei ihren Stichprobenprüfungen, Krankenhauseinweisungen zu überprüfen und Vertragsärzte in Regress zu nehmen.

Aus diesem Grunde müssen Krankenhauseinweisungen vom aktuell behandelnden Facharzt ausgestellt werden. Hat z.B. der Orthopäde die Empfehlung zur Operation ausgesprochen, dann muss er auch die Einweisung ausstellen. Wird hingegen in unserer Praxis die Indikation zur stationären Behandlung gestellt (z.B. Blinddarmentzündung, Herzinfarkt oder ähnliches), dann erhalten Sie selbstverständlich die Einweisung von uns.

Krankenhauseinweisungen zur Magen- oder Darm-Spiegelung oder zu einer radiologischen Untersuchung (z.B. Computertomografie, MRT) sind ausnahmslos nicht möglich. Lediglich der jeweilige Facharzt kann entscheiden, dass diese Untersuchung nicht ambulant durchgeführt werden kann und eine Einweisung erforderlich ist.

Krankenhauseinweisungen können nicht vorbestellt, sondern nur persönlich in der Arztsprechstunde ausgehändigt werden.

Quellen: SGB V §§106f und GBA KH-EL

nach oben

Voruntersuchung vor Aufnahme in ein Krankenhaus

Viele Krankenhäuser machen ihre Voruntersuchungen selbst. Manchmal wünscht die Klinik (z.B. Augenkliniken) aber auch eine Voruntersuchung (meist Labor und EKG) durch den Hausarzt. Das ist nur möglich, wenn die eigentliche Operation ambulant auf Überweisung erbracht wird. In diesem Fall bringen Sie uns bitte das Schreiben der Klinik mit, auf dem steht, welche Untersuchungen gewünscht werden. Ohne diesen Nachweis können wir keine Voruntersuchungen durchführen. Ob die Überweisung von uns oder einem Facharzt ausgestellt wurde ist dafür unerheblich. Zwingend für diese Voruntersuchung ist auch eine Konsultation in der Arztsprechstunde. Aus diesem Grunde empfiehlt sich eine Terminvereinbarung.

MRSA-Screening ist keine Kassenleistung

Staphylokokkus Aureus ist ein weit verbreiteter normaler Hautkeim, der bei gesunden Menschen keine Probleme macht. Die Methicillin-Resistente Variante (auch multiresistent genannt) kann dagegen bei immungeschwächten Patienten oder in Wunden zu Problemen führen. Manche Krankenhäuser wünschen ein Screening auf MRSA vor der Aufnahme. So sinnvoll dieses Screening auch ist, es ist keine Kassenleistung. Dabei ist es unerheblich, ob es in der Familie des Patienten mal einen MRSA-Fall gab oder im Krankenhaus mehrere aufgetreten sind. Wird solch ein Screening gewünscht, muss das Krankenhaus dieses selbst durchführen.


nach oben

Nachbehandlung nach Operationen

Grundsätzlich sind alle Operateure verpflichtet, die Nachbehandlungen (Verbandswechsel, Fäden ziehen, etc.) selbst vorzunehmen. Sollte der Operateur diese Aufgaben an den Hausarzt abgeben wollen (nur bei ambulant durchgeführten Operationen möglich), muss er eine Überweisung ausstellen, die das OP-Datum und den OP-Schlüssel enthält. Ohne diese Überweisung bekommen wir die Nachbehandlung von den Krankenkassen nicht bezahlt.

Wir sind in der Lage auch schlecht heilende Wunden zu versorgen. Ferner ziehen wir Fäden und entfernen Klammern.

Bei stationären Operationen ist das Krankenhaus verpflichtet bis zu drei Wochen nach Entlassung die Nachsorge einschließlich Fäden ziehen und Klammern entfernen zu übernehmen.

nach oben