Liebe Patientinnen und Patienten
der Quartalsnewsletter ist leider noch nicht fertig. Dennoch sehe ich mich gezwungen aufgrund der aktuellen Lage und der Änderungen der Praxisorganisationen einen Sondernewsletter zu versenden.
Ich bitte um Beachtung der folgenden Verhaltensregeln, damit wir die 2. Welle der Corona-Pandemie gut überstehen.
Ihr Dominik Pütz
Verhaltensregeln für Patienten ab November 2020:
Wenn Sie Erkrankungssymptome haben, bleiben Sie zu Hause. Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, melden Sie sich telefonisch in der Praxis und bleiben Sie erreichbar. Ein Arzt der Praxis ruft kurzfristig zurück. Aufgrund der Vielzahl der Telefonate können wir pro Patient nur einen Rückrufversuch unternehmen. Bleiben Sie also unbedingt erreichbar! Gerne auch auf dem Mobiltelefon. Alternativ können Sie auch einen Telefontermin für den Folgetag vereinbaren.
Sollten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, gibt es keinen Grund zur Eile, wir können diese auch noch bis zu drei Tage rückwirkend ausstellen. Bei Fehlzeiten bis zu 2 Tagen sind Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur auf besondere Anweisung des Arbeitgebers notwendig und sollten zur Kontaktminimierung möglichst vermieden werden.
Da ein Sars-CoV2-Test frühestens am dritten Krankheitstag erfolgen sollte, macht es Sinn grundsätzlich bis zum 3. Krankheitstag zu warten, bevor eine Vorstellung in der Praxis erfolgt oder eine AU ausgestellt wird. Dann können wir auch besser einschätzen, wie lange die Erkrankung noch dauert und ob ein Test überhaupt Sinn macht.
Schulen dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen ärztliche Atteste verlangen. Ohne individuelle Begründung reicht eine Bescheinigung der Eltern aus. Um unnötige Arztkontakte wegen Schulbescheinigungen zu vermeiden, sind diese bei uns grundsätzlich kostenpflichtig.
Patienten mit Erkrankungssymptomen dürfen die Praxis nicht betreten. Wir haben in Kooperation mit der Praxis Köhler ein Zelt im Innenhof, in dem zu festgelegten Zeiten Abstriche erfolgen und Patienten mit Symptomen untersucht werden können. Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig, Patienten ohne Termin müssen damit rechnen, wieder nach Hause geschickt zu werden. Das Wartezimmer für Infektpatienten ist der Durchgang zum Innenhof. Bitte achten Sie auf dem Wetter angemessene Kleidung.
In der Praxis gilt ebenso wie in Treppenhaus und Aufzug und natürlich auch im Innenhof weiterhin Maskenpflicht. Schilde/Visiere oder Masken mit Ventil sind nicht gestattet! Um die Aerosolkonzentration in der Praxis niedrig zu halten, haben wir in jedem Zimmer Luftfilter oder CO2-Messgeräte im Einsatz. Mit diesen Maßnahmen wollen wir einen normalen Praxisbetrieb aufrecht erhalten und unsere Risikopatienten schützen.
Das Gesundheitsamt kommt aufgrund der hohen Corona-Zahlen mit der Kontaktverfolgung nicht mehr nach. Wenn Sie informiert wurden, dass Sie Kontakt zu einem positiv auf Sars-Cov2 getesteten hatten, gehen Sie freiwillig in Quarantäne und melden Sie sich für einen Abstrich in der Praxis. Wenn Sie selbst positiv sind bleiben Sie in Quarantäne und informieren Sie Ihre Kontaktpersonen.
positiv getestete werden von uns unverzüglich informiert (auch Abends und am Wochenende). Über negative Tests informieren wir im Laufe der Sprechstunde. Bitte sehen Sie von Anfragen nach dem Testergebnis ab. Am schnellsten erhalten Sie das Ergebnis über die Corona-Warn-App. Lassen Sie sich dafür von uns den Barcode geben.
Welcher Coronatest ist der richtige?
PCR-Test aus dem Nasenrachenabstrich:
PCR steht für Polymerase-Kettenreaktion. Dabei wird ein genau definierter Gen-Abschnitt des SARS-CoV-2 vervielfältigt und nachgewiesen. Diese Methode ist sehr empfindlich und findet bereits kleinste Virusmengen kurz nach der Infektion. Allerdings werden auch Virusreste teils mehrere Wochen noch nach bereits abgelaufener Infektion nachgewiesen, ohne dass weitere Ansteckung besteht. Ein Ergebnis erhält man in der Regel innerhalb von 1-3 Tagen.
Dieser Test ist derzeit noch der Goldstandard weil er bei korrekter Abstrichentnahme kaum falsch-negative Testergebnisse produziert. Bei einem positiven Ergebnis weiß man ebenfalls sicher, dass kürzlich Kontakt zum SARS-CoV-2 bestanden hat und möglicherweise eine Infektiosität besteht.
In vielen Fällen werden die Kosten von den Krankenkassen oder dem Gesundheitsamt übernommen. Diese Regeln ändern sich allerdings wöchentlich. Als Selbstzahlerleistung kostet er etwa 75,- €.
Dieser Test ist empfohlen in folgenden Fällen:
• Bei Patienten mit coronatypischen Krankheitssymptomen
• Bei Kontaktpersonen von positiv getesteten
• Bei regionalen Ausbrüchen
• Vor medizinischen Behandlungen
• Bei Einreisenden aus Risikogebieten (frühester Test zur Aufhebung der Quarantäne: 5 Tage nach Einreise)
Antigen-Schnelltest aus dem Nasenrachenabstrich:
Dieses Testverfahren ist relativ neu und ermöglicht ebenfalls einen direkten Erregernachweis wie der PCR-Test. Hier wird ein bestimmtes Oberflächenprotein des SARS-CoV-2 nachgewiesen. Es muss allerdings eine Mindestmenge an Viren vorhanden sein, damit der Test positiv wird. Er schlägt somit erst später an als der PCR-Test. Dafür ist er nach abgelaufener Infektion nicht mehr positiv und das Ergebnis ist bereits nach 30 Minuten da.
Wir verwenden den Schnelltest von Abbott, bei dem bei positivem Ergebnis eine 99,8%ige Wahrscheinlichkeit für eine SARS-CoV-2-Infektiosität vorliegt. Bei negativem Ergebnis ist sie mit 91,4%iger Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Das sind sehr gute Werte.
Die Kosten für Selbstzahler betragen 45,- €. In bestimmten Fällen werden die Kosten vom öffentlichen Gesundheitsdienst übernommen.
Dieser Test ist empfohlen in folgenden Fällen:
• Bei regelmäßigen Testungen in Heimen, Krankenhäusern und Praxen (Heimbewohner, Heimbesucher, Personal)
• Bei regionalen Ausbrüchen als Alternative zum PCR-Test
• Bei Einreisenden aus Risikogebieten als Alternative zum PCR-Test (frühester Test zur Aufhebung der Quarantäne: 5 Tage nach Einreise)
• Für Angehörige oder Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf einen Test haben, aber dennoch ihre Infektfreiheit beweisen möchten
Antikörper-Test aus dem Blut:
Antikörper werden erst im Laufe der Infektion gebildet. Zuerst IgM und später auch IgG. Letztere bleiben auch noch Wochen nach der Infektion positiv.
Quantitativer Test von IgG-Antikörpern im Labor:
Hier wird die Antikörperzahl bestimmt. Liegen Antikörper vor, spricht das für eine durchgemachte Erkrankung. Über eine Verlaufskontrolle nach einer Woche kann bei steigendem Titer eine aktive Infektion erkannt werden. Das Laborergebnis braucht hier in der Regel 3 Tage.
Der quantitative Labortest für IgG kostet als Selbstzahlerleistung 50,- €. Teilweise werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Dieser Test ist empfohlen in folgenden Fällen:
• Bei längeren unklaren Infekten mit negativem PCR-Test
Qualitativer IgM/IgG-Schnelltest in der Praxis:
Hier sieht man, ob Antikörper vorhanden sind. Wenn die IgM-Antikörper positiv sind, sollte noch ein PCR-Test erfolgen, um eine akute Infektion abzuklären. Sind nur die IgG-Antikörper positiv, spricht das für eine durchgemachte Erkrankung und eine bestehende Immunität. Bisher ist allerdings noch nicht klar, wie lange diese Immunität anhält. Ferner bedeutet ein negatives IgG-Ergebnis auch nicht, dass keine Immunität besteht. Das Schnelltestergebnis haben wir nach 20 Minuten.
Der qualitative Schnelltest kostet 50,- €. Er ist nur als Selbstzahlerleistung verfügbar.
Dieser Test ist sinnvoll in folgenden Fällen:
• Als Wunschleistung um den Immunitätsstatus zu erfahren
• Ggf. bei positivem PCR-Test ohne Erkrankung um eine bereits abgelaufene Infektion zu identifizieren (es gibt allerdings keine Garantie, dass das Gesundheitsamt das Ergebnis anerkennt und eine Quarantäne aufhebt)