Aktuelle Themen dieser Ausgabe:
• Neue Erkenntnisse zu Sars-CoV-2
• Was gibt es neues zu den Impfungen gegen Sars-CoV-2?
• Offener Impftag ohne Anmeldung am 18.12.2021
• Regressoffensive der Krankenkassen gegen niedergelassene Ärzte in Nordrhein
• Künftige Gesundheitsanwendung (ePA, eRezept,…)
• Praxisschließung am 16. und 17.12. wegen betrieblicher Veranstaltung
• Aktuelles zur Sprechstundenorganisation
Diesen Newsletter gibt es auch als PDF zum Download: https://hausarzt-puetz.de/news/Praxisrundbrief_2021-II.pdf
Liebe Patientinnen und Patienten!
Die hochfrequenten Gesetzesänderungen machen es schwer, auf dem Laufenden zu bleiben, und würden den Rahmen dieses Newsletters sprengen. Aus diesem Grunde habe ich zwei Sonderseiten auf meiner Webseite eingerichtet, die ich ständig aktualisiere. Bevor Sie sich mit einer Frage an uns wenden, sollten Sie prüfen, ob die Frage nicht durch die Infoseiten beantwortet werden kann.
Coronaimpfungs-Infoseite (aktuelle Empfehlungen, Organisation der Impfungen, Terminvereinbarung, Impfzertifikat, Anfrageformular): http://impfung.hausarzt-puetz.de
Coronatest-Infoseite (Terminvereinbarung, Schnelltestergebnisabruf, Organisation der Testung, welches Testverfahren in welcher Situation): http://schnelltest.hausarzt-puetz.de
Die Arbeitsbelastung in den Praxen war bereits seit Anfang 2021 ziemlich hoch. Sie ist seit dem Herbst nun auf ein kaum noch erträgliches Maß gestiegen. Es gibt wie jedes Jahr eine hohe Anzahl an grippalen Infekten, die aktuell durch die hohe Corona-Inzidenzlage noch zusätzlich verkompliziert werden. Es mussten Testkapazitäten eingerichtet werden zur Testung Erkrankter, von Kontaktpersonen und natürlich auch für Quarantänefreitestungen. Zusätzlich ist die Nachfrage nach Impfungen extrem angestiegen und wir impfen bis zu 200 Menschen in der Woche nebenbei während der Sprechstunden.
Im nächsten Jahr sollen neben Zahn- und Tierärzten und Apotheker impfen. Zusätzlich kommt die Impfpflicht für Gesundheitsberufe ab Mitte März.
Bitte entlasten Sie die Praxen, wo es möglich ist. Planbare Untersuchungen sollten langfristig geplant werden, damit wir kurzfristige Kapazitäten für Akutbehandlungen frei haben. Vermeiden Sie Anrufe in der Praxis und verwenden Sie möglichst unseren Telefonassistenten oder melden Sie sich bevorzugt per Email, denn die Bearbeitung ist für uns dann flexibler möglich. Wenn Sie auf einen Rückruf warten, sorgen Sie dafür, dass Sie den Anruf auch jederzeit entgegen nehmen können. Für einen zweiten Versuch haben wir erst nach 2-3 Stunden wieder Zeit, da wir davor erst alle anderen wartenden Patienten abtelefonieren. Vielen Dank!
Ihr Dominik Pütz
Neue Erkenntnisse zu Sars-CoV-2
Aktuellen Erkenntnissen zur Folge schützen zwei Impfungen leider doch nicht so lange wie erhofft. Bereits nach 6 Monaten hat die Schutzwirkung deutlich abgenommen, weswegen eine Boosterung notwendig wird. Das war aber auch zu erwarten, denn bei Totimpfungen sind grundsätzlich Boosterungen notwendig. Eine erste Impfung nach 6 Monaten ist z.B. auch bei Impfungen gegen Tetanus, Hepatitis A und B, FSME und HPV vorgesehen. Insofern gehört die Boosterung nach 6 Monaten vermutlich noch zur Grundimmunisierung. Wie lange der Schutz nach dieser Boosterung anhält ist noch nicht klar. Wünschenswert wäre es, wenn es auf eine jährliche Impfung wie bei Grippe hinaus läuft.
Bei Genesenen scheint der Schutz vor erneuter Infektion zu variieren. Wer wenige Symptome hatte ist auch nur 6 Monate sicher geschützt. Wer hingegen heftiger bzw. länger betroffen war, hat auch nach 9 Monaten immer noch einen guten Schutz. Aktuell können wir von einem mindestens 6monatigen Schutz nach Infektion ausgehen.
Leider fehlt noch immer eine gute Möglichkeit, den Schutz vor Sars-CoV-2-Infektionen zu messen. Die Antikörperbestimmung kann hier allenfalls als Hinweis dienen. Sind die spezifischen Antikörper gegen Sars-CoV-2 hoch, ist eine gute Schutzwirkung anzunehmen. Dabei werden je nach Studie Werte zwischen 100 und 500 als Grenzwert angegeben. Von einem guten Schutz kann man also bei Werten über 500 ausgehen. Niedrige Werte heißen dagegen nicht, dass der Schutz nicht mehr besteht, denn die Hauptschutzwirkung wird durch die T-Lymphozyten sichergestellt und dafür existieren noch keine standardisierten Messverfahren. Eine Titerbestimmung kostet knapp 25,- €. In manchen Ländern ist es bereits möglich, bei hohem Titer für 3 Monate einen Genesenen-Status zu erhalten und ggf. alle 3 Monate zu verlängern.
Omikron scheint ein erstes Nach-Pandemie-Virus zu sein, welches dann wie die Grippe regelmäßig endemisch auftreten könnte. Wie gefährlich und tödlich diese Variante ist, können wir noch nicht abschätzen. Allerdings ist sie wahrscheinlich deutlich ansteckender als die bisherigen Varianten und kann sich bei genügend infektanfälligen Personen schnell verbreiten. Neben den Boosterimpfungen ist es nun wichtig, dass vor allem Ungeimpfte eine Immunität aufbauen. Die aktuellen mRNA-Impfstoffe schützen zwar noch nicht optimal vor der Omikron-Variante, aber ein hoher Antikörpertiter gegen die anderen Varianten bietet auch hier Schutz.
Was gibt es neues zu den Impfungen gegen Sars-CoV-2?
Die STIKO empfiehlt aktuell die Boosterung für alle Personen ab 18 Jahre, bei denen die letzte Impfung mindestens 5 Monate zurück liegt, sowie die Erstimpfung für alle ab 12 Jahre. Aktuell haben wir 2 Monate Wartezeit auf einen Boostertermin, melden Sie sich also bitte frühzeitig. Wir haben aber eine Warteliste für kurzfristige Ausfälle eingerichtet, für die Sie sich gerne registrieren lassen können.
Da Boosterungen bei Totimpfungen grundsätzlich sinnvoll und notwendig sind, boostern wir auch 12-17jährige ohne STIKO-Empfehlung wenn die letzte mRNA-Impfung mindestens 6 Monate zurück liegt. 12-15jährige müssen dabei von einem Elternteil begleitet werden und die Einwilligung muss von ALLEN Sorgeberechtigten unterschrieben worden sein.
Mittlerweile hat Comirnaty von Biontech in der EU die Zulassung für Impfungen von Kindern im Alter von 5-11 Jahren erhalten. Die STIKO empfiehlt die Impfung für Kinder mit Vorerkrankungen oder bei Kontakt zu Risikopersonen. Da in dieser Altersgruppe Komplikationen nach Infektion sehr selten und die Impfkapazitäten aktuell begrenzt sind, macht die Impfung vor allem für vorerkrankte Kinder Sinn. Wir impfen Kinder aktuell montags nachmittags, allerdings bestehen hier bereits jetzt 2 Monate Wartezeit auf einen Termin. Auch hier können wir ohne STIKO-Empfehlung nur impfen, wenn die Einwilligung von ALLEN Sorgeberechtigten vorliegt.
Für 2 proteinbasierte Impfstoffe läuft derzeit das Zulassungsverfahren in der EU. Möglicherweise stehen diese schon im ersten Quartal 2022 zur Verfügung.
Sämtliche wichtigen Infos zu Impfungen in meiner Praxis finden Sie tagesaktuell auf meiner Impfungs-Sonderseite unter: http://impfung.hausarzt-puetz.de
Bitte schauen Sie auf diese Internetseite, bevor Sie in der Praxis nachfragen. Möglicherweise können Sie die Frage schon klären.
Offener Impftag am 18.2.2021
Am Samstag, den 18.12.2021, veranstalten wir eine offene Impfaktion ohne Anmeldung in der Alfred-Delp-Realschule Mondorf, Langgasse 126.
Die folgenden Impfungen führen wir durch:
• Erst- und Zweitimpfungen ab 12 Jahre. Ein Zweitimpftermin wird in Folge garantiert.
• Boosterimpfungen ab 18 Jahre sobald nach der letzten Impfung mit mRNA-Impfstoffen (Comirnaty/Biontech oder Spikevax/Moderna) mindestens 5 Monate vergangen sind, nach Vektorimpfungen (Vaxzevria/AstraZeneca oder Janssen/Johnson&Johnson) auch schon früher.
• Boosterimpfungen von 12-17jährigen, wenn seit der letzten Impfung mindestens 6 Monate vergangen sind.
Da es noch keine allgemeine Impfempfehlung für unter 12jährige gibt und Boosterimpfungen sowie Erstimpfungen von Erwachsenen im Moment Priorität haben, werden wir am Impftag KEINE Impfungen von Kindern bis 11 Jahre durchführen.
Kinder und Jugendliche von 12-15 Jahren müssen zwingend von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Bei Boosterimpfungen unter 16 Jahren muss die Einwilligung von ALLEN Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
Unter 30 Jahre wird ausschließlich Comirnaty von Biontech verimpft. Ab 30 Jahre besteht Wahlmöglichkeit bezüglich des Impfstoffs.
Es sind Kapazitäten für 1000 Impfungen vorhanden.
Bitte denken Sie an folgende Dinge:
• Impfpass (oder ein anderer Nachweis der bereits durchgeführten Corona-Impfungen) und ggf. Genesenen-Nachweis oder positiven PCR-Testnachweis
• Personalausweis
• Krankenversichertenkarte (nicht zwingend, aber beschleunigt für uns die Dokumentation)
• Ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese/Einwilligung (falls möglich; muss andernfalls vor Ort ausgefüllt werden; wird von JEDER/JEDEM benötigt)
• Ausgedruckte und ausgefüllte Aufklärung (falls möglich; muss andernfalls vor Ort ausgefüllt werden; nur von Personen, bei denen bisher noch kein mRNA-Impfstoff verimpft worden ist)
• Wetterangepasste Kleidung (die Warteschlange wird sich auf dem Schulhof im Freien befinden)
• Zeit (Wartezeiten lassen sich bei derartigen Aktionen leider nicht vermeiden)
• Ggf. Verpflegung/Beschäftigung für die Zeit des Wartens
Bitte beachten Sie ferner Abstandsregeln und Maskenpflicht auch in der Warteschlange.
Regressoffensive der Krankenkassen gegen niedergelassene Ärzte in Nordrhein
Die Krankenkassen nutzen mittlerweile externe Dienstleister zur systematischen Überprüfung von Rezepten und haben aktuell eine Regressoffensive gestartet. Dabei wurden Regresse gegen 4.500 der 5.000 nordrheinischen Hausarztpraxen wegen Formfehlern bei der Impfstoffbestellung verhängt. Das heißt, die Impfstoffe wurden medizinisch völlig korrekt verimpft, kamen den Patienten zugute und das Gesundheitswesen hat die Kosten übernommen. Leider wurden diese Impfstoffe namentlich auf den Patienten verordnet und nicht über Sprechstundenbedarf, weswegen die Krankenkassen die Auffassung vertreten, die Arztpraxen müssten nun die Impfstoffkosten in ganzer Höhe übernehmen. Rechtlich scheinen sie damit auf der richtigen Seite zu stehen. Auch wir sind Opfer dieses Regresswahnsinns aufgrund eines Antrags der IKKclassic und ich sehe aktuell wenig Chancen, der Zahlungspflicht zu entgehen, obwohl niemandem ein Schaden entstanden ist. Es geht hier um 103,44 €.
Auch zwei Regressanträge der gemeinsamen Rezeptprüfstelle der Krankenkassen aus diesem Jahr sind ebenfalls aufgrund eines Formfehlers gegen mich ergangen. Hier habe ich Verbandsmittel auf Sprechstundenbedarf bestellt, obwohl es in diesen Fällen auf den Patienten hätte verordnet werden müssen. Dabei ist es eindeutig wirtschaftlicher, wenn aus einer Verpackung mehrere Patienten versorgt werden. Durch unsinnige Regelungen ist das aber ausgeschlossen und der Arzt muss die Kosten übernehmen, obwohl auch hier kein Schaden entstanden ist. In einem Fall geht es um 556,90 € und in einem anderen Fall um 63,68 €.
Ein vierter Regress, diesmal wieder von der IKKclassic, betrifft ein Kombipräparat, welches aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht verordnet werden darf, obwohl die Verordnung der Einzelsubstanzen teurer wäre. Da dieser Regressantrag eine Verordnung aus dem Oktober 2019 betrifft und ich diesen Fehler natürlich jetzt erst bemerkt habe, kann ich also bereits davon ausgehen, dass auch in den 7 Folgequartalen jeweils ein neuer Regressantrag gestellt werden wird. Besonders ärgerlich ist, dass es hier um gerade einmal 33,54 € geht. Der Aufwand für beide Seiten dürfte den Betrag um ein Vielfaches übersteigen.
Seit 2019 gibt es eine Vereinbarung, die die Regressgefahren reduzieren sollte. Diese wurde zum 1.10.2021 von den Krankenkassen einseitig wieder gekündigt. Offensichtlich reichen die aktuellen Regressmöglichkeiten noch nicht aus. Eine neue Regelung gibt es noch nicht. Ärzte wissen also aktuell überhaupt nicht mehr, welche Regressrisiken für sie bestehen könnten.
Die niedrigen Beträge zeigen hier, dass es den Krankenkassen nicht ums Geld geht, denn die Verfahren kosten deutlich mehr. Es geht einzig und alleine darum, die Ärzte zu disziplinieren und mit Angst dazu zu bewegen, Patienten sinnvolle Therapien zu verweigern und damit Kosten zu sparen. Die Krankenkassen zeigen einmal mehr, dass es ihnen nicht um eine sinnvolle medizinische Versorgung ihrer Mitglieder geht. Die Politik unternimmt nichts und die kassenärztliche Vereinigung ist machtlos. Solange diese unsinnigen Regressgefahren bestehen, muss ich jedem Arzt dringend davon abraten, sich in Deutschland niederzulassen. Das Problem des Ärztemangels lässt sich so natürlich nicht lösen.
Fast alle Hausärzte (und es sind ja allein mit dem Impfstoffregress bereits 90% in Nordrhein betroffen) sind durch diese Regressverfahren in der aktuellen anstrengenden Zeit zusätzlich belastet. Ich kann jeden Kollegen verstehen, der sich nun in die Rente oder ins Ausland verabschiedet. Die Ampelkoalition hat zwar angekündigt, die Budgetierung im hausärztlichen Bereich aufzuheben, aber ohne Beendigung des Regressunwesens wird das keinen Hausarzt beeindrucken.
Künftige Gesundheitsanwendungen (ePA, eRezept, eAU…)
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ein Cloudspeicher sein, der von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt wird, ohne dass diese darauf zugreifen können. Patienten sollen dann Ärzten erlauben, diesen Speicher mit Unterlagen zu füllen und diese Unterlagen einzusehen.
Das elektronische Rezept (eRezept) wird papierlos in eine Smartphone-App übertragen und der Patient kann damit elektronisch bei mehreren Apotheken nachfragen, ob das Medikament vorhanden ist, und es sich im Idealfall sogar zusenden lassen. Alternativ gibt es einen Papierausdruck mit bis zu drei Medikamenten-QR-Codes, welcher dann wie das bisherige Rezept in der Apotheke abgegeben werden kann.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird nach aktuellem Plan elektronisch an die Krankenkasse versandt und der Patient erhält einen Ausdruck für sich und einen für den Arbeitgeber. Ab Mitte 2022 sollen die Arbeitgeber dann keinen Ausdruck mehr erhalten, sondern die eAU bei der Krankenkasse abrufen.
Eigentlich sollte die ePA schon längst gestartet sein. Ebenso das eRezept und die eAU. Beides funktioniert allerdings technisch noch gar nicht. Eine Einführung ist jetzt für das erste Halbjahr 2022 geplant und alle Praxen sollen verpflichtend zum 1.7.2022 diese Funktionen anbieten.
Seit dem 3. Quartal 2021 muss übrigens allen Ärzten, die diese Funktion noch nicht anbieten (können), 1% ihres Honorars einbehalten werden. In Anbetracht der Tatsache, dass das alles noch nicht funktioniert bei insgesamt hoher Arbeitsbelastung der Praxen, ist das auch ein weiterer Ausdruck der Geringschätzung aus Richtung der Politik an die Ärzte.
Daneben gibt es noch den Notfalldatensatz und den elektronischen Medikationsplan. Diese sollen direkt auf der Gesundheitskarte gespeichert werden und ohne PIN von jedem Arzt einsehbar sein. Leider gibt es aktuell auch hier noch keine Möglichkeit, diese auf der Karte zu speichern.
Zur Nutzung der meisten Dienste benötigt die Gesundheitskarte übrigens eine PIN. Haben Sie eine PIN zu Ihrer Gesundheitskarte erhalten? Wenn nicht, dann fragen Sie doch einmal bei Ihrer Krankenkasse nach. Sobald die technischen Möglichkeiten gegeben sind, werden wir natürlich diese Funktionen anbieten.
Privatpatienten sind übrigens bisher noch von all diesen Funktionen ausgeschlossen. Aber auch da soll es irgendwann soweit sein…
Praxisschließung am 16. und 17.12. wegen betrieblicher Veranstaltung
Am 16. und 17.12.2021 bleibt die Praxis geschlossen. Planen Sie das bitte ein, wenn Sie Rezepte oder Überweisungen benötigen.
Notfälle können sich in Vertretung an folgende Praxen wenden:
• Dr. Köhler – Mondorf – 0228/450043 – koehler-niederkassel.de – nur vormittags
• Dres. Brinkmann & Ahrens – Rheidt – 02208/6136 – hausarzt-rheidt.de
• Dr. Lau – Niederkassel – 02208/4444
Zwischen den Feiertagen ist die Praxis wie gewohnt geöffnet.
Aktuelles zur Sprechstundenorganisation
Es bleibt bei der Maskenpflicht innerhalb der Praxis, im Treppenhaus und im Innenhof. Maskenbefreiungsatteste werden nicht akzeptiert. Ebenfalls nicht erlaubt sind Visiere, Schilde oder Masken mit Filter.
Patienten mit Infektsymptomen dürfen die Praxis weiterhin nicht betreten. Bitte melden Sie sich in dem Fall telefonisch oder besser per E-Mail in der Praxis, ein Arzt wird Sie dann zurückrufen und das weitere Vorgehen besprechen. Ggf. bekommen Sie einen Termin im beheizten Zelt im Innenhof.
Folgerezepte und Überweisungen sind bitte ausnahmslos vorzubestellen (http://rezept.hausarzt-puetz.de oder 0228/90827974).
Es gibt aktuell auch keine offene Sprechstunde. Bitte vereinbaren Sie einen Termin oder kontaktieren Sie uns und warten Sie, bis wir uns melden.
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Diese Praxis-Information liegt aber natürlich auch zur Mitnahme in der Praxis aus.