Aktuelle Themen dieser Ausgabe:
- Aktuelles zu Sars-CoV-2 und den Impfungen
- Neue Erkenntnisse zu Long-COVID
- Wer hat denn jetzt noch Anspruch auf einen Bürgertest?
- Regressoffensive der kranken Kassen geht weiter
- Spahn, Lauterbach und das Ende der Gesundheitsversor-gung wie wir sie kennen
- Das Hausarztmodell – Vorteile für Ärzte und Patienten
- Die digitale Hausarztpraxis Pütz
- Neue Sprechstundenzeiten
- Aktuelles zur Sprechstundenorganisation
Diesen Newsletter gibt es auch als PDF zum Download: https://hausarzt-puetz.de/news/Praxisrundbrief_2022-I.pdf
Liebe Patientinnen und Patienten!
Nach der Gesetzesflut unter Spahn kommt der Stillstand unter Lauterbach. Es sieht im Moment so aus, als würden wichtige Reformen im Gesundheitswesen noch weiter verschleppt.
Eine telefonische Krankschreibung darf per Beschluss des gemeinsamen Bundes-ausschusses von Ärzten und Krankenkassen nicht mehr erfolgen, was zu einer weiteren Belastung der Praxen in der Pandemie führt, da nun jeder Patient wieder persönlich erscheinen und begutachtet werden muss.
Zusätzlich hat der Regresswahn der kranken Kassen gegen Hausärzte ein neues Level erreicht und dass wo gerade die Hausarztpraxen seit 2 Jahren unter massiver Mehrbelastung durch Corona-Pandemie und Impfungen leiden. Ich musste daher als Konsequenz die Sprechstundenzeiten verringern und die Aufnahme neuer Patienten einschränken.
Die Maskenpflicht in der Praxis zum Schutz unserer Risikopatienten bleibt weiterhin bestehen und es gibt weiterhin keine offene Sprechstunde, damit das Wartezimmer nicht zu voll wird. Das Infektionszelt im Hof wird ebenfalls für Infektpatienten weiter genutzt werden. Bitte nehmen Sie bevorzugt per Mail oder App mit der Praxis Kontakt auf, denn das Telefonaufkommen ist unverändert hoch und es ist schwierig telefonisch durchzukommen. Daran wird sich voraussichtlich auch in den nächsten 12 Monaten nichts ändern.
Bitte entlasten Sie die Praxis, wo es möglich ist. Planbare Untersuchungen sollten langfristig geplant werden, damit wir kurzfristige Kapazitäten für Akutbehandlungen frei haben. Vermeiden Sie Anrufe in der Praxis und verwenden Sie möglichst unseren Telefonassistenten oder melden Sie sich bevorzugt per E-Mail oder über die neue App, denn die Bearbeitung ist für uns dann flexibler möglich. Wenn Sie auf einen Rückruf warten, sorgen Sie bitte dafür, dass Sie den Anruf auch jederzeit entgegennehmen können. Wir haben keine Kapazitäten für mehrere Anrufversuche. Vielen Dank!
Ihr Dominik Pütz
Aktuelles zu Sars-CoV-2 und den Impfungen
Aktuell sehen wir in der Praxis wieder einen deutlichen Anstieg der Corona-Patienten (und damit verbundenen Anfragen nach Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen). Daneben verzeichnen wir aber auch viele Erkältungs- und Magen-Darm-Infekte, was eher saisonuntypisch ist. Eine Theorie dafür ist, dass wir jetzt die Infekte nachholen, die wir aufgrund von Hygienemaßnahmen nicht durchmachen konnten.
Ein Mangel an Vitamin D, Eisen, Selen, Folsäure und Zink kann den Krankheitsverlauf ungünstig beeinflussen. Eine Bestimmung dieser Parameter ist möglich, aber leider keine Kassenleistung. Grundsätzlich spricht aber nichts dagegen während einer Infektion entsprechende Nahrungsergänzungsmittel einzunehmen.
Omikron bringt scheinbar im schnellen Wechsel neue Varianten hervor, die sich alle durch eine hohe Ansteckung aber auch durch einen meist milden Verlauf auszeichnen. Die aktuellen Impfstoffe schützen nicht vor einer Omikron-Infektion, was ein Grund dafür ist, dass sich Omikron ungehindert verbreiten kann. Dadurch ist auch eine wiederholte Erkrankung in kurzen Abständen mit unterschiedlichen Varianten möglich.
Die Grundimmunisierung gegen Alpha bis Delta sollte aber in jedem Fall mit einer dritten Impfung abgeschlossen werden, damit diese Varianten auch in Zukunft keine Chance haben. Ab Oktober gilt gesetzlich nur noch als Grundimmunisiert, wer dreimal geimpft ist. Das ist vor allem für Mitarbeiter in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen von Bedeutung, denn hier gibt es eine Impfpflicht.
Eine Viertimpfung mit den aktuellen Impfstoffen ist aus medizinischer Sicht nur für immungeschwächte Personen sinnvoll, die kaum Antikörper bilden. Immunkompetente Personen haben in der Regel nach 3 Impfungen mehr als genug Antikörper. Eine Immunschwäche besteht bei u.a. wenigen schweren chronischen Erkrankungen und bei Lebensalter über 70 Jahren.
Die STIKO hat mittlerweile eine Empfehlung für die Impfung gesunder Kinder herausgegeben. Hier soll genau 1 Impfung erfolgen, egal ob eine Erkrankung durchgemacht wurde. Bei Kindern mit Vorerkrankungen sind 2 Impfungen empfohlen. Ein Boostern ist bei Kindern nicht notwendig, da die Antikörperproduktion bereits nach zwei Impfungen sehr gut ist und durch Boostern kaum gesteigert wird.
Aus medizinischer Sicht sinnvoll sind somit 4 Impfungen für alle ab 70 und mit Immunschwäche, 3 Impfungen für alle ab 12 und maximal 2 Impfungen für die unter-12jährigen.
Der eigentlich für März angekündigte Omikron-Impfstoff von Biontech hat leider nicht so gut gewirkt wie erwartet, so dass eine komplett neue Entwicklung gestartet werden musste. Neben Biontech planen aber noch weitere Impfstoffhersteller neue Impfstoffe im Laufe des Jahres auf den Markt zu bringen, möglicherweise ist es ab September so weit. Unter anderem sind Kombiimpfstoffe für mehrere Corona-Varianten geplant.
Sämtliche wichtigen Infos zu Impfungen in meiner Praxis finden Sie auch aktuell auf meiner Impfungs-Sonderseite unter: https://impfung.hausarzt-puetz.de
Bitte schauen Sie auf diese Internetseite, bevor Sie in der Praxis nachfragen. Möglicherweise können Sie Ihre Fragen darüber bereits klären.
Neue Erkenntnisse zu Long-COVID
Auch wenn hier die Datenlage noch recht dürftig ist, möchte ich bereits zu ersten Erfahrungen bezüglich Long-COVID informieren. Die folgenden Erkenntnisse sind aktuell bekannt:
- Von Long-COVID spricht man, wenn die Beschwerden auch 3 Monate nach Infektion noch vorliegen
- Betroffen sind überwiegend junge Menschen im Alter von 20-50 Jahren ohne Vorerkrankungen
- Überwiegend lag bei der vorausgegangenen Infektion ein milder Verlauf vor
- Seit Omikron wurde eine Zunahme der Long-COVID-Fälle beobachtet
- Das Risiko für die Entwicklung von Long-COVID nach einer Infektion liegt bei 10-40%
- Durch eine vollständige Impfserie reduziert sich das Risiko für die Entwicklung von Long-COVID um bis zu 70%
- Es ist keine ursächliche Therapie möglich und damit handelt es sich um eine bisher nicht heilbare chronische Erkrankung
- Häufige Symptome: andauernde Erschöpfung, eingeschränkte Belastbarkeit, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Haarausfall, Gelenk- und Muskelschmerzen, Herzrasen
Es gibt aber Möglichkeiten, die Beschwerden zu lindern. Wenn Sie bei sich Long-COVID vermuten, dann sprechen Sie uns an.
Wer hat denn jetzt noch Anspruch auf einen Bürgertest?
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest:
- Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 4 Jahren
- Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich
- Freitestung nach Quarantäne wegen Corona-Infektion
- Vor Aufnahme in eine Einrichtung (Seniorenheim, Krankenhaus)
- Vor geplantem Besuch einer Einrichtung
- Pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderung und Beschäftigten per persönlichem Budget für sich selbst und den Beschäftigten
- Bei Coronainfizierten Personen im eigenen Haushalt
Anspruch auf einen Bürgertest mit 3,- € Zuzahlung besteht in folgenden Fällen: Geplante Indoor-Veranstaltung, geplanter Besuch einer Risikoperson (Vorerkrankt oder >60 Jahre), rote Corona-Warn-App.
Die Berechtigung muss nachgewiesen werden. Bei Zuzahlungstests reicht eine unterschriebene Selbstauskunft.
Wir führen in der Praxis weiterhin aus Kapazitätsgründen keine Bürgertests durch.
Regressoffensive der kranken Kassen geht weiter
Bereits im letzten Newsletter hatte ich von vier Regressanträgen wegen Formfehler gegen mich berichtet. 12 Monate seit dem ersten Regress sind noch nicht ganz vergangen, da sind noch zwei weitere Anträge gestellt worden. Insgesamt habe ich jetzt also in nur einem Jahr Regressanträge in Höhe von zusammen über 2.000,- € erhalten.
Natürlich lege ich Widerspruch ein, doch meine Erfolgschancen sind gering, denn logische, praktikable oder auch wirtschaftlichkeitsbedingte Argumente zählen leider nicht. Sämtliche Regeln und Gesetze werden meist zu Lasten der Ärzte ausgelegt. Es geht hier darum, ein System der Abschreckung zu erhalten, dass den Patienten Therapien vorenthält und den Kassen scheinbar Kosten spart. Dass diese Art der Abschreckung eine der Hauptursachen für den Ärztemangel ist, wird ignoriert.
Der Begriff ,Regress‘ suggeriert, der Arzt müsse sein Honorar für eine falsche Behandlung zurückzahlen. ,Regress‘ bedeutet jedoch, dass der Arzt alle Folgekosten übernimmt, wenn eine Verordnung nicht gemäß der komplexen Abwicklungs-Regeln erfolgte. Es gibt hier viele verschiedene Bereiche für Regresse - z.B. Arz-neimittel, Heilmittel, Sprechstundenbedarf, Einweisungen oder Überweisungen - und für jeden Bereich davon muss der Arzt alle Regeln kennen und deren Einhaltung bei seinen Mitarbeitern überwachen. Die kranken Kassen haben für jeden dieser Bereiche eine eigene Abteilung, was es natürlich leicht macht, Fehler auf Ärzteseite zu finden und zu sanktionieren.
Vor 2 Jahren wurde die Frist für Regressanträge von 4 Jahren auf 2 Jahre verkürzt, doch durch einen neuen Schiedsspruch können die kranken Kassen mit einem rechtzeitigen Antrag die Frist nun wieder unbegrenzt öffnen. Ebenso wurden die Regeln, dass der Arzt nur den tatsächlichen Schaden bezahlen muss gekippt. Damit sind Regresse erneut zu einem unkalkulierbaren Risiko für niedergelassene Ärzte geworden. Daher ist dies vermutlich erst der Anfang und viele weitere Regresse werden folgen.
Da mehr gesetzlich Versicherte auch ein höheres Risiko für Regressverfahren bedeuten und wir eh schon deutlich mehr Patienten haben als der Fachgruppendurchschnitt, nehmen wir ab sofort keinen Neupatienten in die hausärztliche Be-treuung auf. Jedem jungen Kollegen muss ich in der aktuellen Situation von einer Niederlassung als Hausarzt abraten. Leider ignoriert die Politik dieses Problem bereits seit Jahrzehnten, so dass das System erst kollabieren muss…
Spahn, Lauterbach und das Ende der Gesundheitsversorgung wie wir sie kennen…
Jens Spahn hat in seiner vierjährigen Amtszeit gut 40 Gesetze auf den Weg gebracht. Wirkliche Reformen waren nicht dabei. Es gab viele Schnellschüsse mit halbgaren Lösungen. Das scheint aber mittlerweile in der Politik das übliche Vorgehen zu sein: Politik für EINE Legislaturperiode ohne langfristige Planung.
Die Erwartungen in den Kollegen Lauterbach waren groß, doch da passierte bisher gar nichts. Man könnte meinen, es gäbe nur das Thema Corona und alles andere interessiert nicht. Aber selbst für das Corona-Thema fehlt immer noch ein Konzept für den Herbst. Es hat den Anschein, der Minister ist mit seinem Amt überfordert.
In der Ärzteschwemme Anfang der 90er hatte der damalige Gesundheitsminister Horst Seehofer auf 3 Jahre befristete Budgets als Ausgabenbremse eingeführt. Dabei wird das Gesamthonorar für alle Kassenärzte festgelegt und nach Abzug von Laborkosten und Notdiensthonoraren wird der Rest nach einem Punktesystem unter allen Ärzten verteilt und zwar unabhängig davon, wie viele Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Leider wurden die Budgets danach nicht, wie versprochen, abgeschafft, sondern im Jahr 2000 von der rot-grünen Koalition in eine dauerhafte Obergrenze umgewandelt.
Der Betrug an Kassenärzten hat also eine 30jährige Tradition im Bundesgesundheitsministerium. Dieser Tradition folgend hat Kollege Lauterbach nun die Neupatientenregelung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ersatzlos ge-strichen, die u.a. auch als Kompensation für die Zwangssprechstundenerweiterung der Fachärzte gedacht war, natürlich ohne diese Verpflichtungen auch zurückzunehmen. Die Folge wird nun sein, dass es noch schwieriger wird, einen Facharzt-termin zu bekommen.
In den Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung wurde auch ausdrücklich die Entbudgetierung des ärztlichen Honorars aufgenommen, was tatsächlich die erste erfolgversprechende Maßnahme gegen den Ärztemangel wäre, doch auch in diesem Bereich scheint es bisher keine Aktivitäten zu geben.
Die jährlichen Honoraranpassungsverhandlungen liegen seit 15 Jahren jedes Jahr unterhalb der Inflation, was bis heute zu einer deutlichen Entwertung der ärztlichen Leistung geführt hat. Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Arzt für das gleiche Honorar mehr Patienten behandeln muss, er andererseits aber bei zu vielen Patienten durch die Obergrenze quasi unentgeltlich arbeitet. Das Ergebnis kann jeder z.B. in den orthopädischen Praxen sehen, wo bei einem durchschnittlichen Quartalshonorar von ca. 15,- € pro Patient mittlerweile nur noch 3-Minuten-Medizin möglich ist.
Durch die begrenzte Gesamtvergütung können die kranken Kassen ohne Limit und ohne zusätzliche Kosten Anfragen an die Ärzte stellen. Zusätzlich ist das ganze Ab-rechnungssystem derart komplex gestaltet, dass eine vernünftige Abrechnung der Praxisleistungen nur noch mit Hilfe externer Berater möglich ist.
Zusätzlich werden mittlerweile alle Dinge, die die Ärzte nicht freiwillig mitmachen, einfach per Gesetz verordnet und so per Zwang und ohne zusätzliche Vergütung durchgesetzt. Dazu einige Beispiele aus den letzten 4 Jahren:
- Honorarabzug bei fehlendem Anschluss an die Telematikinfrastruktur, die bis heute keinen Mehrwert für Ärzte und Patienten bietet
- Zwang zur offenen Sprechstunde und Mindestsprechstundenanzahl für Fachärzte, wodurch am Ende weniger Termine zur Verfügung stehen
- Verpflichtung von Medizinstudenten zur Tätigkeit in unterversorgten Gebieten, damit sie einen Medizinstudienplatz bekommen, ohne die Studienplatzzahl zu erhöhen. Wenn man bedenkt, dass ein Medizinstudent mindestens 12 Jahre braucht, bis er fertiger Hausarzt ist, ist bis dahin ganz Deutschland wahrscheinlich nur noch EIN großes unterversorgtes Gebiet.
Alle diese genannten Punkte führen dazu, dass ältere Kollegen frühzeitig in den Ruhestand entschwinden, jüngere Kollegen gar nicht erst in die Niederlassung kommen und die restlichen Praxen überlastet werden und dann irgendwann keine Neupatienten mehr aufnehmen können.
Aber warum wehren sich die Ärzte denn nicht? Auch dafür gibt es wieder mehrere Gründe:
- Ärzte verzichten mit der Niederlassung auf ihr Streikrecht.
- Eine geplante kollektive Zulassungsrückgabe konnte die Politik durch ein Eilgesetz verhindern, nachdem eine Wiederzulassung nach Zulassungsrückgabe für mehrere Jahre ausgeschlossen ist
- Ärztekammern und KVen sind keine Interessensvertretungen, sondern nur Verwaltungsorgane, die unter persönlicher Haftbarkeit der Funktionäre verpflichtet sind, Gesetze umzusetzen und Regeln zu überwachen.
- Durch die Überlastung haben die Ärzte auch keine Zeit für Demonstrationen oder ähnliches und während der Öffnungszeiten geht das sowieso nicht, denn das wäre ja ein Streik.
- Auswandern ins Ausland oder die Eröffnung einer reinen Privatpraxis als einzige Alternativen zur Niederlassung im deutschen Gesundheitswesen ist nicht für jeden praktikabel.
Ein gutes Gesundheitssystem geht nur mit den Arztpraxen und nicht gegen sie. Wir brauchen dringend Reformen zu allen angesprochenen Punkten:
- Budgets und Regresse müssen ersatzlos abgeschafft werden.
- Die Bürokratie muss für die kranken Kassen kostenpflichtig werden, damit sie minimiert wird.
- Anstelle von Zwängen sollten zusammen mit den Ärzten Lösungen entwickelt werden, die für alle Seiten einen Nutzen haben und damit die Versorgung verbessern.
- Die Reduktion der Medizinstudienplätze seit der Wiedervereinigung muss rückgängig gemacht werden und ein sinnvolles Auswahlverfahren sollte Engagierten Anwärtern das Studium ermöglichen.
Dass das Geld kostet, ist klar. Deswegen brauchen wir auch eine umfassende Reform. Das System hat sich jetzt 30 Jahre vorwiegend auf dem Rücken der Niedergelassenen gesund gespart und da ist nun nichts mehr zu holen. Die kranken Kas-sen leugnen das Problem weiterhin und fordern trotz steigender Betriebskosten und hoher Inflation mit Blick auf die anstehenden jährlichen Honorarverhandlungen bereits für die nächsten beiden Jahre wieder eine Nullrunde.
Entweder wollen wir eine gute Versorgung wie bisher, dann bleibt uns nur die Entschlackung des Verwaltungsapparats und die Subvention durch den Staat, oder wir stellen um auf rein angestellte Ärzte wie in Groß-Britannien mit deutlich längeren Wartezeiten und deutlich mehr Leistungseinschränkungen. Mir wäre die erste Variante lieber, aber ich fürchte, es läuft auf Letzteres hinaus. Aber unbegrenzte Leistung bei begrenzten Kapazitäten ist mittlerweile einfach nicht mehr machbar.
Den Wert der Ärzte für unsere Gesellschaft kann man mittlerweile auch an anderer Stelle sehen: Die Apotheker erhalten für den einmaligen Check eines Medikationsplanes laut neuestem Beschluss 90,- €. Für diesen Betrag behandelt Sie ein Haus-arzt fast ein halbes Jahr und ein Facharzt sogar 18 Monate bei unlimitierten Kontaktmöglichkeiten. Natürlich auch inklusive mehrerer Medikationsplan-Checks.
Nur zur Klarstellung: Mir geht es nicht um mehr Geld für die Ärzte! Ich möchte mehr Zeit für Patientenbehandlung und eine langfristige Sicherung der ambulanten Versorgung. Aber das lässt sich nur mit mehr Ärzten realisieren und die bekommen wir nur, wenn sich die Rahmenbedingungen deutlich verbessern. Leider wird sich erst was ändern, wenn es kaum noch möglich ist, einen Arzttermin zu bekommen…
Das Hausarztmodell – Vorteile für Ärzte und Patienten
Im Hausarztmodell gibt es für den Arzt weniger Regressgefahren und ein stabileres Honorar ohne Abzüge aufgrund von Budgets. Es ist somit ein Beitrag für eine zukunftsfähige stabile Versorgung, den jeder Patient leisten kann.
Es bietet aber auch viele Vorteile für den Patienten:
- Die Gesundheitsuntersuchung ab 35 kann alle 2 Jahre durchgeführt werden (normalerweise ist sie nur alle 3 Jahre möglich)
- Auf meine Kosten erweitere ich das Check-up-Labor auf ein großes Labor anstelle von ausschließlich Cholesterin und Blutzucker
- Ebenfalls auf meine Kosten biete ich allen Patienten im Alter von 18-34 Jah-ren alle 4 Jahre eine Gesundheitsuntersuchung an
- Die Kontaktmöglichkeiten sind flexibler. Z.B. zählen auch telefonische Kontakte als vollwertige Arzt-Patienten-Kontakte
- Der Hausarzt behält als Koordinator den Überblick über Ihre Krankengeschichte und kann Sie so besser beraten
Einzige Bedingung für Patienten im Hausarztmodell ist die Überweisungsverpflichtung. Planbare Facharztbesuche sollen nur nach vorheriger Überweisung durch den Hausarzt durchgeführt werden (Ausnahme: Frauenarzt, Augenarzt, Kinderarzt, Zahnarzt). Überweisungen können aber ganz einfach vorbestellt werden (https://rezept.hausarzt-puetz.de oder 02 28 / 90 82 79 74 oder die neue Patienten-App) und liegen dann in der Folgesprechstunde zur Abholung bereit. Bis zu 1x pro Quartal schicken wir Ihnen die Überweisung auch gerne zu.
Mit der neuen Praxissoftware unterstützen wir nun auch alle Hausarztverträge.
Die digitale Hausarztpraxis Pütz
Zum 1.4.2022 haben wir eine neue Praxisverwaltungssoftware erhalten. Das war notwendig, da wir nun zusätzlich Frau Dr. Teichert als Psychiaterin in der Praxis haben. Der Start verlief leider etwas holprig, was häufiger zu längeren Wartezeiten geführt hat. Diesbezüglich bitte ich um Entschuldigung. Mittlerweile läuft die neue Software aber gut und zügig.
Mit der neuen Software können wir jetzt unsere Patienten-App anbieten. Sie bietet im Wesentlichen 4 Funktionen:
- Messagingfunktion zur Kommunikation mit der Praxis einschließlich der Möglichkeit Fotos zu senden
- Zugriff auf die eigene Akte in Echtzeit inkl. Download von Arztbriefen und Befunden
- Übermittlung von selbst gemessenen Vitalwerten (z.B. Blutdruck, Blutzucker) direkt in die eigene Akte.
- Der eigene Medikamentenplan mit der Möglichkeit Folgerezepte einfach nachzubestellen.
Dabei ist im Gegensatz zur von der Regierung geplanten elektronischen Patientenakte keine Cloudlösung in Gebrauch. Die App greift direkt auf meinen Praxisserver zu.
Aus Datenschutzgründen geben wir den Zugangscode für die App nur persönlich in der Praxis heraus. Bitte fragen Sie bei Ihrem nächsten Besuch einfach danach. Den Link zum Download der App finden Sie unter https://app.hausarzt-puetz.de.
Wir sind ferner in der Lage, den Notfalldatensatz auf der Gesundheitskarte zu speichern. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie für Ihre Gesundheitskarte eine PIN besitzen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach der PIN. Aufgrund des nicht unerheblichen Aufwands ist eine Beschreibung des Notfalldatensatzes nur im Rahmen eines persönlichen Termins bei mir möglich.
Im Laufe des dritten Quartals werden wir vermutlich dann auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) aktivieren. Dabei wird die eAU elektronisch signiert an die Krankenkasse geschickt. Der Patient erhält für den Arbeitgeber einen Ausdruck. Ab Januar sollen dann die Arbeitgeber die eAU-Daten bei der Krankenkasse abfragen und der Patient muss dem Arbeitgeber nur noch mündlich mitteilen, dass er krankgeschrieben wurde. Die Umstellung erfolgt automatisch sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.
Im vierten Quartal folgt dann wahrscheinlich auch noch das eRezept.
Neue Sprechstundenzeiten
Aufgrund der massiven Überlastung der Praxis, sehe ich mich zu folgenden Änderungen gezwungen, um einen halbwegs normalen Praxisbetrieb und eine angemessene Versorgung unserer Patienten aufrecht zu erhalten:
- Telefonzeiten der Praxis sind ab sofort Montag bis Freitag von 9:00-12:00 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00-17:00 Uhr. Bei hohem Telefonaufkommen werden Sie allerdings auch zu diesen Zeiten zu unserer digitalen Telefonassistenz weitergeleitet.
- Montag, Dienstag und Donnerstag bleibt die Praxis in der Zeit von 12:00-14:00 Uhr geschlossen. Dann ist auch keine Abholung von Rezepten oder Überweisungen möglich. Vorbestellte Rezepte geben wir auf Wunsch in der Fähren-Apotheke im Hause ab oder faxen sie vorab an eine Apotheke Ihrer Wahl.
- Bitte benutzen Sie bevorzugt die Kontaktaufnahme über den digitalen Telefonassistenten (02 28 / 90 82 79 74), per E-Mail oder Kontaktformular oder über die neue Patienten-App!
Aktuelles zur Sprechstundenorganisation
Es bleibt bei der Maskenpflicht innerhalb der Praxis, im Treppenhaus und im Innen-hof. Maskenbefreiungsatteste werden nicht akzeptiert. Ebenfalls nicht erlaubt sind Visiere, Schilde oder Masken mit Filter. Als Alternative zum persönlichen Besuch in der Praxis bieten wir die Videosprechstunde.
Patienten mit Infektsymptomen dürfen die Praxis weiterhin nicht betreten. Bitte melden Sie sich in dem Fall telefonisch oder besser per E-Mail in der Praxis, ein Arzt wird Sie dann zurückrufen und das weitere Vorgehen besprechen. Ggf. bekommen Sie einen Termin im beheizten Zelt im Innenhof.
Folgerezepte und Überweisungen sind bitte ausnahmslos vorzubestellen (https://rezept.hausarzt-puetz.de oder 02 28 / 90 82 79 74 oder die Patienten-App).
Es gibt aktuell auch keine offene Sprechstunde. Bitte vereinbaren Sie einen Termin oder kontaktieren Sie uns und bleiben Sie in der Nähe des Telefons, bis wir uns melden.
Aufgrund der zunehmenden Belastung der Praxis, einem Patientenstamm weit über dem Fachgruppendurchschnitt und mittlerweile unkalkulierbarer Regressrisiken nehmen wir aktuell keine Neupatienten mehr auf! Das gilt insbesondere für die kontinuierliche Betreuung chronisch Erkrankter oder die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen. Für dieses und voraussichtlich auch nächstes Jahr fehlen uns hier die Kapazitäten.
Lediglich für einzelne Untersuchungen/Beratungen/Therapien, die andere Hausärzte nicht anbieten, akzeptieren wir auch Anmeldungen neuer Patienten: z.B. Chirotherapie, Impfungen, PCR-Abstrich, Notfallbehandlung, Reisemedizin,...
Bereits gebuchte Neupatienten-Termine können noch wahrgenommen werden.
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Diesen Newsletter gibt es auch als PDF zum Download: https://hausarzt-puetz.de/news/Praxisrundbrief_2022-I.pdf
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Diese Praxis-Information liegt aber natürlich auch zur Mitnahme in der Praxis aus.