Praxisschließzeiten an Karneval
An den folgenden Tagen bleibt die Praxis geschlossen:
16.2.2023 (Weiberfastnacht) vormittags:
- Dres. Brinkmann & Ahrens (Rheidt)
- Dr. Engels und Kollegen (Bergheim)
- Dres. Voss, Friedrich, Luther (Rheidt)
16.2.2023 (Weiberfastnacht) nachmittags:
- Notfallpraxen
20.2.2023 (Rosenmontag)
- Notfallpraxen
21.2.2023 (Veilchensdienstag)
- Dres. Brinkmann & Ahrens (Rheidt)
- Dr. Engels und Kollegen (Bergheim)
- Dr. Mattfeldt (Rheidt)
Am Freitag 17.2.2023 und Mittwoch 22.2.2023 ist die Praxis jeweils von 8-11 Uhr für Notfälle geöffnet. Infektpatienten möchten sich an den beiden Tagen bitte wie sonst auch per Telefon, Mail oder App in der Praxis melden. Wir rufen dann zurück oder vergeben einen kurzfristigen Termin.
Aufgrund des zu erwartenden hohen Patientenaufkommens an den beiden Tagen bitten wir darum, von nicht-dringlichen Kontakten (z.B. Rezeptbestellungen oder auch Rezeptabholung) abzusehen.
Sonderöffnungszeiten der Notfallpraxen über Karneval
An Weiberfastnacht nachmittags und an Rosenmontag ganztags sind traditionell alle nordrheinischen Arztpraxen geschlossen und dafür die Notfallpraxen geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten lauten:
Siegburg |
Sankt Augustin |
Augenklinik Bonn |
|
Weiberfastnacht (16.2.) | 13-23 Uhr | 15-22 Uhr | 16-21 Uhr |
Rosenmontag (20.2.) | 7-23 Uhr | 9-22 Uhr | 9-21 Uhr |
Weitere Infos zum Notdienst und Adressen der Notfallpraxen: https://hausarzt-puetz.de/sprechstunde/notdienst.html
Neue Regeln zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Kein Ausdruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit dem 1.1.2023 mehr notwendig!
Die Übergangs-/Testphase für Arbeitgeber endete am 31.12.2022. Seit dem 1.1.2023 sind ALLE Arbeitgeber (ja, auch Kleinbetriebe) verpflichtet, die AU-Daten bei der Krankenkasse abzurufen.
Zu was ist denn der Arbeitnehmer ab dem 1.1 verpflichtet?
1. unverzügliche Meldung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber (Telefon, Email, WhatsApp, je nach betrieblicher Vorgabe) inkl. der voraussichtlichen Dauer.
2. aufsuchen eines Arztes ab dem dritten Kalendertag (ACHTUNG: nicht Werktag, Wochenende und Feiertage zählen mit), Betriebe dürfen den Arztkontakt allerdings auch schon ab dem ersten Tag der AU verlangen (es muss aber dann im Arbeitsvertrag oder einer Dienstanweisung stehen).
3. ggf. erneute Meldung über die Dauer der AU an den Arbeitgeber und Mitteilung, dass ein Arztbesuch stattgefunden hat.
4. bei Verlängerung der AU wieder ab Punkt 2.
https://arbeitgeber.de/wp-content/uploads/2022/...
Da viele Arbeitgeber aber scheinbar von ihrer Verpflichtung noch nichts wissen, werden wir im 1. Quartal auch weiterhin die Arbeitgeberbescheinigung ausdrucken und mitgeben. Wir werden allerdings keine AU-Bescheinigungen mehr per Post verschicken, da das in der Vergangenheit meist zu Problemen geführt hat (die Post braucht mittlerweile regelhaft 5 Tage). Sollten Sie niemanden haben, der die AU für Sie abholt, ermöglichen wir nach Absprache gerne eine Abholung in unserem Infektionszelt. Für eine nachträgliche Neu-Ausstellung einer AU erheben wir künftig eine Schutzgebühr über 6,-€.
Bei der Gelegenheit sei noch auf folgende Fakten zur AU hingewiesen:
- eine telefonische Arbeitsunfähigkeit darf nur bei grippalen Infekten ausgestellt werden
- alles andere (auch Migräne und Magen-Darm-Infekte) erfordert grundsätzlich einen persönlichen Kontakt oder einen Videokontakt
- eine AU-Bescheinigung für vergangene Zeiträume (also auch für Samstag, wenn am Montag wieder gearbeitet wird) ist grundsätzlich nicht erlaubt. Der Erkrankungsgrund muss beim Zeitpunkt des Arztkontaktes noch vorliegen.
- rückwirkend ist eine AU nur für 3 KALENDERTAGE möglich. Montags rückwirkend ab Freitag geht, dienstags maximal ab Samstag.
- Arbeitgeber können die Umlage für erkrankte Arbeitnehmer für die ersten zwei Tage der Erkrankung auch ohne ärztliche Bescheinigung bei der Krankenkasse beantragen. Eine AU-Vorlagepflicht ab dem ersten Tag ist also nicht zwingend notwendig und unterstellt dem Arbeitnehmer somit Betrug. Im Hinblick auf die überlasteten Arztpraxen und der Tatsache, dass 50% der Akutfälle nur wegen einer AU die Praxis kontaktieren, sollte von dieser Regelung möglichst Abstand genommen werden. Übrigens kann auch am dritten Tag noch die AU rückwirkend ab dem ersten Tag bescheinigt werden.
Arbeitgeber können übrigens bis zu 100 AU-Abfragen im Jahr kostenlos durch eine Registrierung bei sv.net durchführen: https://www.itsg.de/produkte/sv-net/
Das Hausarztmodell – Machen Sie mit!
Jahr für Jahr beenden doppelt so viele Hausärzte ihre Tätigkeit als es Neuniederlassungen gibt. Ursächlich sind die vor 30 Jahren während der „Ärzteschwemme“ eingeführten Maßnahmen, um den Arztberuf unattraktiv zu machen. Leider wurde der Zeitpunkt verpasst, diese wieder abzuschaffen.
Das Hauptproblem dürfte die Budgetierung sein: Gedeckelte Honorare, die außerdem noch seit 15 Jahren jedes Jahr nur unterhalb der Inflation angepasst werden. Dazu kommt ein unbegrenztes und ungesteuertes Leistungsversprechen von Politik und kranken Kassen, was zu einer Ausweitung der Inanspruchnahme durch Patienten geführt hat. Bei gedeckelten Honoraren bedeutet das, dass von Jahr zu Jahr mehr Leistungen nicht mehr vergütet werden.
Im Koalitionsvertrag steht die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistung drin, allerdings scheint es dazu nicht zu kommen. Im Gegenteil: die bereits eingeführte Entbudgetierung von Neupatienten wurde sogar wieder zurückgenommen.
Im privatärztlichen Bereich ist es übrigens nicht besser: Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist von den Beträgen seit 40 Jahren nicht mehr angepasst worden. Das hat zur Folge, dass mittlerweile vor allem die hausärztlich genutzten Leistungen teilweise nicht einmal kostendeckend vergütet werden.
Die Lösung für das Honorardilemma: Das Hausarztmodell!
Im Hausarztmodell gibt es keine Budgets. Das heißt, der Hausarzt weiß von Anfang an, wieviel Geld er für welche Leistung erhält. Das Hausarztmodell bietet also derzeit als einzige Vergütungsform in Deutschland eine angemessene und faire Honorierung. Ein weiterer Vorteil ist der Umstand, dass durch die Überweisungsverpflichtung der Hausarzt den Überblick über die Gesundheit eines Patienten behält und so zielgerichteter Untersuchungen veranlassen und besser zur eigenen Gesundheit beraten kann.
Durch die bessere Kalkulationsmöglichkeit erhalten Patienten in meiner Praxis im Hausarztmodell einige Vorteile:
- Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für alle Altersgruppen
- Größere Laborprofile bei den Vorsorgen
- Kostenlose Zusatzuntersuchungen bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen
- Unterstützung bei der Facharztterminfindung wenn medizinische Eile geboten ist
- Vergünstigungen bei Selbstzahlerleistungen
Mit dem Hausarztmodell gehen aber auch Patienten Verpflichtungen ein: Sie binden sich für mindestens ein Jahr an eine Hausarztpraxis. Ferner dürfen Fachärzte nur mit Überweisung aufgesucht werden (ausgenommen Frauenärzte, Augenärzte, Kinderärzte und natürlich Zahnärzte). Krankenhäuser dürfen nur mit Einweisung vom Haus- oder Facharzt aufgesucht werden (ausgenommen Notfälle).
In Anbetracht der Tatsache, dass Überweisungen unkompliziert vorbestellt und abgeholt werden können (per Mail, Web, Telefon oder App), sollte für die Mehrzahl der Patienten die Vorteile überwiegen.
Wir unterstützen alle Hausarztverträge in Nordrhein. Dadurch können 99% der gesetzlich Versicherten mitmachen. Sprechen Sie uns an!
Häufige Fragen zum Hausarztmodell
Entstehen mir Kosten im Hausarztmodell?
Nein, es entstehen durch die Einschreibung keinerlei Kosten. Im Gegenteil: Sie erhalten kostenlose Zusatzleistungen und Vergünstigungen bei Selbstzahlerleistungen.
Muss ich für jede Überweisung einen Sprechstundentermin machen?
Nein. Wenn der Grund für den Facharztbesuch eindeutig ist, können Sie die Überweisung einfach zu jeder Zeit vorbestellen und zu den Öffnungszeiten abholen. Sollten Sie es nicht in die Praxis schaffen, senden wir Ihnen die Überweisung auch gerne zu. Bedenken Sie allerdings den aktuell langen Postweg (bis zu 5 Tage).
Für welche Formulare muss ich denn einen Sprechstundentermin vereinbaren?
Das gilt nicht nur im Hausarztmodell: Überweisungen zum Radiologen erfordern grundsätzlich ein vorhergehendes Arztgespräch. Ebenso Einweisungen ins Krankenhaus oder Heilmittelverordnungen (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie). Außerdem macht ein Sprechstundentermin Sinn, wenn nicht eindeutig klar ist worum es geht oder wenn der Hausarzt hier schon helfen kann.
Wieso kann ich die Zusatzleistungen nicht auch außerhalb des Hausarztmodells bekommen? Meine Kassenbeiträge bleiben doch die gleichen.
Das liegt an der Budgetierung. Die Honorare wurden von den kranken Kassen so weit gedrückt, dass Praxen kaum die Leistungen, zu denen sie verpflichtet sind, kostendeckend erbringen können. Die stabilen Honorare im Hausarztmodell sichern hingegen die Versorgung und ermöglichen außerdem die Kalkulation von enthaltenen Zusatzleistungen. Die Honorierung der Ärzte hat rein gar nichts mit den Kassenbeiträgen zu tun. Die kranken Kassen geben lieber Geld für Sponsoring, Mitgliederwerbung und Bonuszahlungen aus, anstatt dieses in die Versorgung zu stecken, denn für mehr Mitglieder erhalten sie mehr Geld aus dem Risikostrukturausgleich.
Meine Kasse bietet das Hausarztmodell nicht an. Kann ich dennoch Vergünstigungen bekommen?
Neben den Sonderkostenträgern (Postbeamten, Heilfürsorge, Polizei, Sozialamt) sind Kassen aus anderen deutschen Regionen (z.B. AOK Nordwest) sowie die Bahn BKK, BKK Euregio und die IKK Innovationskasse aktuell beim Hausarztmodell nicht dabei. Damit Ermäßigungen angeboten werden können, müssen erstmal Einnahmen generiert werden. Das ist beim Kassenfall außerhalb des Hausarztmodells nur bei Vorsorgen der Fall und bei Patienten, die jedes Quartal kommen aber nur maximal 1-2 Arztkontakte pro Quartal benötigen. Für diese Fälle kann ich z.B. zum Checkup auch Zusatzuntersuchungen zu vergünstigten Preisen anbieten. Wer nicht bei einem Sonderkostenträger ist, hat natürlich auch die Möglichkeit, in eine Kasse zu wechseln, die das Hausarztmodell unterstützt.
Was ist mit der freien Arztwahl?
Die bleibt unverändert. Sie binden sich nur an eine Hausarztpraxis. Den jeweiligen Facharzt dürfen Sie weiterhin frei wählen.
Telefonische Erreichbarkeit der Praxis wieder sichergestellt
Bereits seit dem 1.12.2022 werden wir von einem medizinischen CallCenter während der Praxisöffnungszeiten unterstützt. Dadurch haben Sie ab sofort wieder eine medizinisch erfahrene Fachkraft am Telefon. Das Call-Center kann Wiederholungsrezepte und Überweisungen ausstellen, Termine vereinbaren und Rückrufbitten entgegen nehmen. Während der Praxisöffnungszeiten und auch in der Mittagspause werden Sie automatisch bei Anruf auf unserer Hauptrufnummer 0228 45 00 08 an unser Call-Center weitergeleitet.
Unabhängig davon erreichen Sie ohne Wartezeit unseren elektronischen Telefonassistenten rund um die Uhr unter 0228 90 82 79 74. Wenn Sie den elektronischen Telefonassistenten bereits kennen, können Sie die Ansage mit der #-Taste überspringen und direkt den Grund des Anrufs nennen.
Ebenfalls möglich ist weiterhin die Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular, per Mail oder über unsere Patienten-App.